Leitern-Norm DIN EN 131 und technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 2

Normen, Gesetze, Vorschriften, da kann schnell der Überblick verloren werden. Mit uns sind Sie immer auf dem aktuellsten Stand was Ihre Sicherheit angeht. Nachfolgend geben wir Ihnen eine kurze Auflistung wichtiger Normen, Normänderungen und Bestimmungen für Leitern und Gerüste.

DIN Normen

Normen sind anerkannte Regeln der Technik, die für die Sicherheit von Produkte und Dienstleistungen sorgen sollen. Alle DIN Normen können gegen eine Gebühr über den Beuth-Verlag bezogen werden. Der Beuth-Verlag ist eine Tochtergesellschaft des DIN Deutsches Institut für Normung e.V.

DIN EN 131 - Leitern ist eine sechsteilige Norm in der es um Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung von Leitern; Sicherheitshinweisen, Benutzerinformation, Gelenk- und mobile Podestleitern geht.

  • DIN EN 131-1: Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße
  • DIN EN 131-2: Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
  • DIN EN 131-3: Kennzeichnung und Gebrauchsanleitungen
  • DIN EN 131-4: Ein- oder Mehrgelenkleitern
  • DIN EN 131-6: Teleskopleitern
  • DIN EN 131-7: Mobile Podestleitern

DIN EN 14183 – Tritte - Diese einteilige Norm legt die Anforderungen an Tritte fest. Dies umfasst Konstruktionsmerkmale, Maße, Werkstoffe, Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit, Prüfverfahren und Angaben zum Nutzungsbereich.

DIN EN 1004 – Fahrbare Arbeitsbühnen: Eine einteilige Norm zu fahrbaren Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen – Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen.

DIN EN ISO 14122 – Sicherheit von Maschinen, ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen: Eine vierteilige Norm, in der es um die Wahl eines ortsfesten Zugangs zwischen zwei Ebenen sowie um Arbeitsbühnen und Laufstege, Treppen, Treppenleitern und Geländer und ortsfeste Steigleitern geht.

DIN 14094-1 – Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen, über die Menschen im Gefahrenfall gerettet werden können.DIN 18799-1 – Ortsfeste Leitern an baulichen Anlagen für Wartungs- und Reinigungsarbeiten.

Gesetze

ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz:
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.

BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung:
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz vor der Verwendung von Arbeitsmitteln.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):
Das deutsche Arbeitsschutzrecht enthält die Grundlage für sichere und gesunde Arbeitsplätze. In der Arbeitsstättenverordnung sind die Bestimmungen und Anforderungen enthalten, die Unternehmen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten beachten müssen.

Technische Regeln für Arbeitsstätten - Verkehrswege - (ASR A1.8):
Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 2121 Gefährdungen von Personen durch Absturz):
     Teil 1 Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten
     Teil 2 Bereitstellung und Benutzung von Leitern

DGUV Vorschriften, Regeln und Informationen

DGUV Information 208-016:
Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten. Bisher wurde diese Handlungsanleitung BGI 694 bezeichnet.

DGUV Information 201-011:
Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten. Bisher wurde diese Handlungsanleitung BGI/GUV-I 663 bezeichnet.

DGUV Information 208-032:
Auswahl und Benutzung von Steigleitern. Bisher wurde diese Handlungsanleitung BGI/GUV-I 5189 bezeichnet.

DGUV Regel 112-198:
Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz. Bisher wurde diese Handlungsanleitung BGR/GUV-R 198 bezeichnet.

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