Wo KRAUSE ist, ist Sicherheit
Die Norm für Leitern EN 131

Die wichtigsten Fakten

Zum 01. Januar 2018 traten umfangreiche Normänderungen für alle Leitern in Kraft, welche als Anlegeleiter genutzt werden können und eine Länge von mehr als 3 m aufweisen. Von den Änderungen der Norm EN 131 sind grundsätzlich alle gewerblichen Anwender betroffen, bei denen entsprechende Leitern als Arbeitsmittel zum Einsatz kommen. Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Standbreite der Leitern und sollen die Sicherheit der Arbeiten auf diesen Leitertypen erhöhen.

Seit Dezember 2017 liefern wir alle Leitern nach neuer Norm. Gewerbliche Anwender, Produktions- und Sicherheitsverantwortliche können somit sicher und normgerecht investieren. Darüber hinaus stellen wir Ihnen ein umfangreiches Portfolio an kostenfreien Informationen zur Normänderung zur Verfügung.

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Norm für Leitern EN 131 für alle gewerblichen Anwender

Liebe Leserinnen und Leser,

vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Informationen zur Leiternorm DIN EN 131.

Zum 01. Januar 2018 traten für alle gewerblichen Anwender umfangreiche Normänderungen für Leitern in Kraft, welche als Anlegeleiter genutzt werden können und eine Länge von mehr als 3 m aufweisen.

Die Änderungen in Teil 131-1 beziehen sich im Wesentlichen auf die Standbreite der Leitern und sollen die Sicherheit der Arbeiten auf diesen Leitertypen erhöhen. Wichtig ist dabei: Gewerbliche Anwender sollten Altbestände einer Gefährdungsbeurteilung unterziehen.

Seit 01.12.2017 liefern wir alle Leitern nach neuer Norm und unterstützen Sie umfangreich bei der Gefährdungsbeurteilung Ihrer Bestandsleitern.

Teil 131-2 bezieht sich auf neue Produktprüfungen. Er unterteilt alle Leitern in zwei Klassen und trat ebenfalls zum 01.01.2018 in Kraft. Weitere Änderungen der Norm werden zu späteren Zeitpunkten umgesetzt. Über unseren Update-Service informieren wir alle Interessierten entsprechend aktuell. Detailliertere Informationen zu den Änderungen in Teil 131-2 erhalten Sie in unserer speziellen Broschüre im Rahmen unserer Downloads bzw. unseres Update-Service.

DIN EN 131-3
Im dritten Teil der Norm werden die Anforderungen für die Benutzerinformation sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen geregelt.
Mit Inkrafttreten der Norm wird die Kennzeichnung der Leitern um zusätzliche Sicherheits-Piktogramme erweitert. Die angebrachten Piktogramme richten sich ebenfalls nach dem jeweiligen Leitern-Typ (z. B. Schiebeleitern, Mehrzweckleitern, Stehleitern etc.).
Neben den neuen Piktogrammen muss zusätzlich eine dem Leitern-Typ entsprechende Gebrauchs- und Bedienungsanleitung mit der Leiter mitgeliefert werden. Diese ist darüber hinaus in den Sprachen aller Länder zu verfassen, in der die Leiter vertrieben wird.

Vor kurzem wurden auch die Änderungen des vierten Normteils gültig, der sich auf Ein- und Mehrgelenkleitern bezieht. KRAUSE-Gelenkleitern verfügen bereits seit 2018 über die normkonformen Standverbreiterungen sowie die Kennzeichnung für Professional use und entsprechende Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen. Durch die Änderungen der Neufassung sind die Sprossen-Gelenk-Universalleitern mit 4 x 3 Sprossen, die auch als Arbeitsbühne aufgestellt werden können, vom Hersteller grundsätzlich inklusive einer passenden Plattform für diese Aufstellvariante auszuliefern. Dies ist für alle Universalleitern unserer drei Produktlinien STABILOMONTO und CORDA der Fall.

Sie können somit sicher und normgerecht arbeiten und investieren. Darüber hinaus stellen wir Ihnen ein umfangreiches Portfolio an kostenfreien Informationen zur Normänderung zur Verfügung.

Wo KRAUSE ist, ist Sicherheit

Gewerbliche Anwender und Dienstleister stehen vor einem ganzen Berg wichtiger Fragen wie zum Beispiel:

  • Was ändert sich genau, zum Beispiel welche Maße?
  • Sind Leitern in meinem Unternehmen betroffen?
  • Wie kann ich eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen?
  • Was muss ich tun, um Haftungsrisiken zu vermeiden?
  • Wie kann ich meine Leitern im Bestand kontrollieren und gegebenenfalls nachrüsten?

Die verbindliche Berechnungsformel

Zur Erinnerung:
Alle Leitern, die als Anlegeleitern verwendet werden können, sollten gemäß den Änderungen in der DIN EN 131-1 ab einer Länge von 3 m nur noch mit fest angebauter Standverbreiterung genutzt werden. Dies sind zum Beispiel Anlege-, Schiebe-, Seilzug- und die Innenleitern von unseren Mehrzweck- bzw. Vielzweckleitern. Eine Standverbreiterung kann in Form einer Quertraverse erfolgen.

Die Berechnung der Norm-Konformität nach DIN EN 131-1 finden Sie hier: Whitepaper Download

Zusätzlich sollten alle bereits eingesetzten Standverbreiterungen bei den betreffenden Leitern nachgebessert werden, falls diese die neue Norm nicht erfüllen. Basis der zu erstellenden Gefähr­dungsbeurteilung ist auch in diesem Fall die oben stehende Berechnungsformel.

Terminübersicht | DIN EN 131
Die "KRAUSE-Lösung"

1. Neue STABILO + MONTO-Leitern:
Ausstattung aller unter diesen Normpunkt fallenden Leitern wie Anlege-, Schiebe- und SeilzugLeitern mit den geforderten Quertraversen z. T. über das geforderte Mindestmaß hinaus. Seit 01. Dezember 2017 werden alle Leitern gemäß den neuen Anforderungen geliefert.

2. Nachrüsten älterer Leitern:
Lieferung diverser Nachrüst-Möglichkeiten, um Bestandsleitern weiterhin normkonform nutzen zu können.

3. Spezielle „Trigon-Traverse“
Einsatz von speziell entwickelten Quertraversen für die schmalen Leiternteile der Schiebe- und Vielzweckleitern, um die Funktion dieser Leitern in allen Bereichen zu erhalten.

4. Umfassender individueller Service und Expertenhotline
Ganz gleich, ob Sie eine neue Investition planen oder Fragen zu Ihrer Bestandsleiter haben. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie von der Investitionsberatung über die Gefährdungsbeurteilung bis zur korrekten Umrüstung Ihrer Leitern und der Schulung Ihrer Mitarbeiter, gerne auch vor Ort.

Immer aktuell informiert sein - Unser Update-Service

Da sich viele der Daten und Fakten der betreffenden Normen häufig ändern, haben wir einen kostenlosen Updateservice ins Leben gerufen. Unabhängig von dieser Normänderung ist die Bereitstellung aktueller Informationen und das umfassende Informieren der gewerblichen Anwender über neue Aspekte der Arbeitssicherheit unser Anliegen.

  • Informiert Sie aktuell und kostenlos über Norm-Änderungen rund um die Steigtechnik. Durch unsere Mitarbeit in den Normungsgremien können wir Sie immer top aktuell informieren.
  • Sendet Ihnen die Informationen nur dann zu, wenn sich wirklich wichtige Normen, Gesetze oder Vorschriften ändern.
  • Sorgt für das nötige Know-how in Ihrem Unternehmen.

Norm für Leitern EN 131 für Sicherheitsbeauftragte

Liebe Sicherheitsbeauftragte,

vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Informationen zur Leiternorm DIN EN 131-1.

Wer in diesen Tagen zum Thema „Arbeiten in der Höhe“ und zur Arbeitssicherheit berät sollte wissen, dass seit 01. Januar 2018 einige wichtige Änderungen für Leitern auf europäischer Ebene gelten. Alle professionell eingesetzten Leitern, die als Anlegeleiter verwendet werden können und eine Länge von mehr als 3 m aufweisen, sind grundsätzlich betroffen.

Die Änderungen in Teil 131-1 beziehen sich im Wesentlichen auf die Standbreite der Leitern und sollen die Sicherheit der Arbeiten auf diesen Leitertypen erhöhen. Wichtig ist dabei: Gewerbliche Anwender sollten Altbestände einer Gefährdungsbeurteilung unterziehen.

Seit 01.12.2017 liefern wir alle Leitern nach neuer Norm und unterstützen Sie umfangreich bei der Gefährdungsbeurteilung Ihrer Bestandsleitern.

Teil 131-2 bezieht sich auf neue Produktprüfungen. Er unterteilt alle Leitern in zwei Klassen und trat ebenfalls zum 01.01.2018 in Kraft. Weitere Änderungen der Norm werden zu späteren Zeitpunkten umgesetzt. Über unseren Update-Service informieren wir alle Interessierten entsprechend aktuell. Detailliertere Informationen zu den Änderungen in Teil 131-2 erhalten Sie in unserer speziellen Broschüre im Rahmen unserer Downloads bzw. unseres Update-Service.

DIN EN 131-3
Im dritten Teil der Norm, DIN EN 131-3, werden die Anforderungen für die Benutzerinformation sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen geregelt.
Mit Inkrafttreten der Norm wird die Kennzeichnung der Leitern um zusätzliche Sicherheits-Piktogramme erweitert. Die angebrachten Piktogramme richten sich ebenfalls nach dem jeweiligen Leitern-Typ (z. B. Schiebeleitern, Mehrzweckleitern, Stehleitern etc.).
Neben den neuen Piktogrammen muss zusätzlich eine dem Leitern-Typ entsprechende Gebrauchs- und Bedienungsanleitung mit der Leiter mitgeliefert werden. Diese ist darüber hinaus in den Sprachen aller Länder zu verfassen, in der die Leiter vertrieben wird.

Vor kurzem wurden auch die Änderungen des vierten Normteils gültig, der sich auf Ein- und Mehrgelenkleitern bezieht. KRAUSE-Gelenkleitern verfügen bereits seit 2018 über die normkonformen Standverbreiterungen sowie die Kennzeichnung für Professional use und entsprechende Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen. Durch die Änderungen der Neufassung sind die Sprossen-Gelenk-Universalleitern mit 4 x 3 Sprossen, die auch als Arbeitsbühne aufgestellt werden können, vom Hersteller grundsätzlich inklusive einer passenden Plattform für diese Aufstellvariante auszuliefern. Dies ist für alle Universalleitern unserer drei Produktlinien STABILOMONTO und CORDA der Fall.

Sie können somit sicher und normgerecht arbeiten und investieren. Darüber hinaus stellen wir Ihnen ein umfangreiches Portfolio an kostenfreien Informationen zur Normänderung zur Verfügung.

Wo KRAUSE ist, ist Sicherheit

Gewerbliche Anwender und Dienstleister stehen vor einem ganzen Berg wichtiger Fragen wie zum Beispiel:

  • Was ändert sich genau, zum Beispiel welche Maße?
  • Sind Leitern in meinem Unternehmen betroffen?
  • Wie kann ich eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen?
  • Was muss ich tun, um Haftungsrisiken zu vermeiden?
  • Wie kann ich meine Leitern im Bestand kontrollieren und gegebenenfalls nachrüsten?

Die verbindliche Berechnungsformel

Zur Erinnerung:
Alle Leitern, die als Anlegeleitern verwendet werden können, sollten gemäß den Änderungen in der DIN EN 131-1 ab einer Länge von 3 m nur noch mit fest angebauter Standverbreiterung genutzt werden. Dies sind zum Beispiel Anlege-, Schiebe-, Seilzug- und die Innenleitern von unseren Mehrzweck- bzw. Vielzweckleitern. Eine Standverbreiterung kann in Form einer Quertraverse erfolgen.

Die Berechnung der Norm-Konformität nach DIN EN 131-1 finden Sie hier: Whitepaper Download

Zusätzlich sollten alle bereits eingesetzten Standverbreiterungen bei den betreffenden Leitern nachgebessert werden, falls diese die neue Norm nicht erfüllen. Basis der zu erstellenden Gefähr­dungsbeurteilung ist auch in diesem Fall die oben stehende Berechnungsformel.

Terminübersicht | DIN EN 131
Die "KRAUSE-Lösung"

1. Neue STABILO + MONTO-Leitern:
Ausstattung aller unter diesen Normpunkt fallenden Leitern wie Anlege-, Schiebe- und SeilzugLeitern mit den geforderten Quertraversen z. T. über das geforderte Mindestmaß hinaus. Seit 01. Dezember 2017 werden alle Leitern gemäß den neuen Anforderungen geliefert.

2. Nachrüsten älterer Leitern:
Lieferung diverser Nachrüst-Möglichkeiten, um Bestandsleitern weiterhin normkonform nutzen zu können.

3. Spezielle „Trigon-Traverse“
Einsatz von speziell entwickelten Quertraversen für die schmalen Leiternteile der Schiebe- und Vielzweckleitern, um die Funktion dieser Leitern in allen Bereichen zu erhalten.

4. Umfassender individueller Service und Expertenhotline
Ganz gleich, ob Sie eine neue Investition planen oder Fragen zu Ihrer Bestandsleiter haben. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie von der Investitionsberatung über die Gefährdungsbeurteilung bis zur korrekten Umrüstung Ihrer Leitern und der Schulung Ihrer Mitarbeiter, gerne auch vor Ort.

Immer aktuell informiert sein - Unser Update-Service

Da sich viele der Daten und Fakten der betreffenden Normen häufig ändern, haben wir einen kostenlosen Updateservice ins Leben gerufen. Unabhängig von dieser Normänderung ist die Bereitstellung aktueller Informationen und das umfassende Informieren der gewerblichen Anwender über neue Aspekte der Arbeitssicherheit unser Anliegen.

  • Informiert Sie aktuell und kostenlos über Norm-Änderungen rund um die Steigtechnik. Durch unsere Mitarbeit in den Normungsgremien können wir Sie immer top aktuell informieren.
  • Sendet Ihnen die Informationen nur dann zu, wenn sich wirklich wichtige Normen, Gesetze oder Vorschriften ändern.
  • Sorgt für das nötige Know-how in Ihrem Unternehmen.

Norm für Leitern EN 131 für Produktionsverantwortliche

Liebe Produktionsverantwortliche,

für alle gewerblichen Anwender, bei denen Leitern als Anlegeleitern mit einer Länge von mehr als 3 m zum Einsatz kommen, gelten seit 01. Januar 2018 wichtige Normänderungen auf europäischer Ebene. Wir haben aus diesem Grund ein komplettes Informationspaket für Sie geschnürt. So werden Sie rund um das Thema Arbeitssicherheit aktuell informiert. Sicher arbeiten, zukunftssicher investieren und immer „Up to Date“ zu sein ist damit ganz einfach.

Die Änderungen der DIN EN 131-1 beziehen sich im Wesentlichen auf die Standbreite der Leitern und sollen die Sicherheit der Arbeiten auf diesen Leitertypen erhöhen. Wichtig ist dabei: Gewerbliche Anwender sollten Altbestände einer Gefährdungsbeurteilung unterziehen.

Seit 01.12.2017 liefern wir alle Leitern nach neuer Norm und unterstützen Sie umfangreich bei der Gefährdungsbeurteilung Ihrer Bestandsleitern.

Teil 131-2 bezieht sich auf neue Produktprüfungen. Er unterteilt alle Leitern in zwei Klassen und trat ebenfalls zum 01.01.2018 in Kraft. Weitere Änderungen der Norm werden zu späteren Zeitpunkten umgesetzt. Über unseren Update-Service informieren wir alle Interessierten entsprechend aktuell. Detailliertere Informationen zu den Änderungen in Teil 131-2 erhalten Sie in unserer speziellen Broschüre im Rahmen unserer Downloads bzw. unseres Update-Service.

DIN EN 131-3
Im dritten Teil der Norm, DIN EN 131-3, werden die Anforderungen für die Benutzerinformation sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen geregelt.
Mit Inkrafttreten der Norm wird die Kennzeichnung der Leitern um zusätzliche Sicherheits-Piktogramme erweitert. Die angebrachten Piktogramme richten sich ebenfalls nach dem jeweiligen Leitern-Typ (z. B. Schiebeleitern, Mehrzweckleitern, Stehleitern etc.).
Neben den neuen Piktogrammen muss zusätzlich eine dem Leitern-Typ entsprechende Gebrauchs- und Bedienungsanleitung mit der Leiter mitgeliefert werden. Diese ist darüber hinaus in den Sprachen aller Länder zu verfassen, in der die Leiter vertrieben wird.

Vor kurzem wurden auch die Änderungen des vierten Normteils gültig, der sich auf Ein- und Mehrgelenkleitern bezieht. KRAUSE-Gelenkleitern verfügen bereits seit 2018 über die normkonformen Standverbreiterungen sowie die Kennzeichnung für Professional use und entsprechende Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen. Durch die Änderungen der Neufassung sind die Sprossen-Gelenk-Universalleitern mit 4 x 3 Sprossen, die auch als Arbeitsbühne aufgestellt werden können, vom Hersteller grundsätzlich inklusive einer passenden Plattform für diese Aufstellvariante auszuliefern. Dies ist für alle Universalleitern unserer drei Produktlinien STABILOMONTO und CORDA der Fall.

Sie können somit sicher und normgerecht arbeiten und investieren. Darüber hinaus stellen wir Ihnen ein umfangreiches Portfolio an kostenfreien Informationen zur Normänderung zur Verfügung.

Wo KRAUSE ist, ist Sicherheit

Gewerbliche Anwender und Dienstleister stehen vor einem ganzen Berg wichtiger Fragen wie zum Beispiel:

  • Was ändert sich genau, zum Beispiel welche Maße?
  • Sind Leitern in meinem Unternehmen betroffen?
  • Wie kann ich eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen?
  • Was muss ich tun, um Haftungsrisiken zu vermeiden?
  • Wie kann ich meine Leitern im Bestand kontrollieren und gegebenenfalls nachrüsten?

Die verbindliche Berechnungsformel

Zur Erinnerung:
Alle Leitern, die als Anlegeleitern verwendet werden können, sollten gemäß den Änderungen in der DIN EN 131-1 ab einer Länge von 3 m nur noch mit fest angebauter Standverbreiterung genutzt werden. Dies sind zum Beispiel Anlege-, Schiebe-, Seilzug- und die Innenleitern von unseren Mehrzweck- bzw. Vielzweckleitern. Eine Standverbreiterung kann in Form einer Quertraverse erfolgen.

Die Berechnung der Norm-Konformität nach DIN EN 131-1 finden Sie hier: Whitepaper Download

Zusätzlich sollten alle bereits eingesetzten Standverbreiterungen bei den betreffenden Leitern nachgebessert werden, falls diese die neue Norm nicht erfüllen. Basis der zu erstellenden Gefähr­dungsbeurteilung ist auch in diesem Fall die oben stehende Berechnungsformel.

Terminübersicht | DIN EN 131
Die "KRAUSE-Lösung"

1. Neue STABILO + MONTO-Leitern:
Ausstattung aller unter diesen Normpunkt fallenden Leitern wie Anlege-, Schiebe- und SeilzugLeitern mit den geforderten Quertraversen z. T. über das geforderte Mindestmaß hinaus. Seit 01. Dezember 2017 werden alle Leitern gemäß den neuen Anforderungen geliefert.

2. Nachrüsten älterer Leitern:
Lieferung diverser Nachrüst-Möglichkeiten, um Bestandsleitern weiterhin normkonform nutzen zu können.

3. Spezielle „Trigon-Traverse“
Einsatz von speziell entwickelten Quertraversen für die schmalen Leiternteile der Schiebe- und Vielzweckleitern, um die Funktion dieser Leitern in allen Bereichen zu erhalten.

4. Umfassender individueller Service und Expertenhotline
Ganz gleich, ob Sie eine neue Investition planen oder Fragen zu Ihrer Bestandsleiter haben. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie von der Investitionsberatung über die Gefährdungsbeurteilung bis zur korrekten Umrüstung Ihrer Leitern und der Schulung Ihrer Mitarbeiter, gerne auch vor Ort.

Immer aktuell informiert sein - Unser Update-Service

Da sich viele der Daten und Fakten der betreffenden Normen häufig ändern, haben wir einen kostenlosen Updateservice ins Leben gerufen. Unabhängig von dieser Normänderung ist die Bereitstellung aktueller Informationen und das umfassende Informieren der gewerblichen Anwender über neue Aspekte der Arbeitssicherheit unser Anliegen.

  • Informiert Sie aktuell und kostenlos über Norm-Änderungen rund um die Steigtechnik. Durch unsere Mitarbeit in den Normungsgremien können wir Sie immer top aktuell informieren.
  • Sendet Ihnen die Informationen nur dann zu, wenn sich wirklich wichtige Normen, Gesetze oder Vorschriften ändern.
  • Sorgt für das nötige Know-how in Ihrem Unternehmen.

Norm für Leitern EN 131 Informationen für Händler und Distributionspartner

Liebe Handelspartner,

für alle Leitern, die als Anlegeleiter mit einer Länge von mehr als 3 m zum Einsatz kommen, gelten seit 01. Januar 2018 wichtige Normänderungen der DIN EN 131 auf europäischer Ebene.

DIN EN 131-1
Die Norm DIN EN 131 für Leitern, das müssen Sie als Handelspartner beachten: Die Änderungen der DIN EN 131-1beziehen sich im Wesentlichen auf die Standbreite der Leitern und sollen die Sicherheit der Arbeiten auf diesen Leitertypen erhöhen. Wichtig ist dabei: Gewerbliche Anwender sollten Altbestände einer Gefährdungsbeurteilung unterziehen – bitte weisen Sie die Anwendergruppe aktiv darauf hin.

Beachten Sie auch die für den Eigenbedarf in Ihren Märkten genutzten Leitern.

Für viele Nutzer der praktischen zwei- und dreiteiligen Leitern ist damit ein erhebliches Problem verbunden. Schiebe- und Vielzweckleitern, die auch als Anlegeleiter genutzt werden können, fallen unter diese neue Bestimmung. Das innere, herausnehmbare Leiternteil dieser Leitern konnte bis dato separat als Anlegeleiter genutzt werden. Das Problem dabei: 

Auch diese Leiternteile müssen nun bei separater Nutzung der Norm entsprechen.

KRAUSE - DIN EN 131 - SERVICE

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Wussten Sie, dass Ihre Kunden nur bei unseren Produkten durch die exklusive KRAUSE-Trigon-Traverse eine Lösung finden, bei der zwei- und dreiteilige Anlegeleitern auch weiterhin komplett genutzt werden können? Und das nach neuestem Standard und zu 100% konform zur neuen Norm DIN EN 131. 

Zeigen Sie Ihren Kunden ihre ganze Beratungs-Kompetenz, wir unterstützen Sie gerne mit dem entsprechenden Material und einer individuellen Beratung.

DIN EN 131-2
Der zweite Teil der Norm DIN EN 131 bezieht sich auf neue Produktprüfungen, unterteilt alle Leitern in zwei Klassen und trat ebenfalls zum 01.01.2018 in Kraft. Gewerblich genutzte Leitern müssen 50.000, nicht gewerblich genutzte Leitern 15.000 Prüfzyklen ohne Schäden absolvieren. Alle unsere Leitern erfüllen die Prüfungen für gewerblich genutzte Leitern. Weitere Änderungen der Norm werden zu späteren Zeitpunkten umgesetzt. Über unseren Update-Service informieren wir alle Interessierten aktuell – am besten Sie melden sich gleich an. Detailliertere Informationen zu den Änderungen in Teil 131-2 erhalten Sie in unserer speziellen Broschüre im Rahmen unserer Downloads bzw. unseres Update-Services. Sie können somit sicher und normgerecht beraten und Ihre Kunden sicher einkaufen. Darüber hinaus stellen wir Ihnen ein umfangreiches Portfolio an kostenfreien Informationen zur Normänderung zur Verfügung.

DIN EN 131-3
Im dritten Teil der Norm, DIN EN 131-3, werden die Anforderungen für die Benutzerinformation sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen geregelt.
Mit Inkrafttreten der Norm wird die Kennzeichnung der Leitern um zusätzliche Sicherheits-Piktogramme erweitert. Die angebrachten Piktogramme richten sich ebenfalls nach dem jeweiligen Leitern-Typ (z. B. Schiebeleitern, Mehrzweckleitern, Stehleitern etc.).
Neben den neuen Piktogrammen muss zusätzlich eine dem Leitern-Typ entsprechende Gebrauchs- und Bedienungsanleitung mit der Leiter mitgeliefert werden. Diese ist darüber hinaus in den Sprachen aller Länder zu verfassen, in der die Leiter vertrieben wird.

Vor kurzem wurden auch die Änderungen des vierten Normteils gültig, der sich auf Ein- und Mehrgelenkleitern bezieht. KRAUSE-Gelenkleitern verfügen bereits seit 2018 über die normkonformen Standverbreiterungen sowie die Kennzeichnung für Professional use und entsprechende Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen. Durch die Änderungen der Neufassung sind die Sprossen-Gelenk-Universalleitern mit 4 x 3 Sprossen, die auch als Arbeitsbühne aufgestellt werden können, vom Hersteller grundsätzlich inklusive einer passenden Plattform für diese Aufstellvariante auszuliefern. Dies ist für alle Universalleitern unserer drei Produktlinien STABILOMONTO und CORDA der Fall.

 

DIN EN NORMNeue FassungDefinitionWesentliche ÄnderungenVerbindlich ab

DIN EN
131-1

Februar 2016Benennung, Bauarten, FunktionsweiseStandverbreiterung (Traverse) für Anlegeleitern über 3 m Länge01.01.2018

DIN EN
131-2

April 2017Anforderungen der Prüfungen, KlassifizierungNeue Prüfvorschriften, Klassifizierung01.01.2018

DIN EN
131-3

März 2018Benutzerinformation, Gebrauchs- und BedienungsanleitungenNeue Sicherheitshinweise und Gebrauchsanweisungen01.09.2018

DIN EN
131-4

Juni 2020Benutzerinformation, Gebrauchs- und BedienungsanleitungenNeue Sicherheitshinweise und Gebrauchsanweisungen01.10.2020

Alle wichtigen Produkte, Fakten und Updates für Ihr perfektes Verkaufsgespräch liegen gratis zum Abruf für Sie bereit
Die neue Norm ist kompliziert und stellt viele Anforderungen an Ihr Verkaufsteam. Wir haben aus diesem Grund ein komplettes Informationspaket für Sie geschnürt. So werden Sie rund um das Thema aktuell informiert. Wir unterstützen Sie gerne bei der Schulung Ihrer Verkäufer und bei der Beratung Ihrer Endkunden.

In Ihrem Markt vorhandener Bestand, der nicht den neuen Anforderungen entspricht, kann weiterhin abverkauft werden.

Seit dem 01. Dezember 2017 liefern wir ausschließlich nach neuer Norm gefertigte Leitern. Für jeden Handelspartner die beste individuelle Vertriebslösung, individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt – so verstehen wir bei KRAUSE Partnerschaft.

Terminübersicht | DIN EN 131

Die "KRAUSE-Lösung"

1.  Neue Leitern:
Ausstattung aller unter diesen Normpunkt fallenden Leitern wie Anlege-, Schiebe- und SeilzugLeitern mit den geforderten Quertraversen z. T. über das geforderte Mindestmaß hinaus. Seit 01. Dezember 2017 werden alle Leitern gemäß den neuen Anforderungen geliefert.

2.  Nachrüsten älterer Leitern:
Lieferung diverser Nachrüst-Möglichkeiten, um Bestandsleitern weiterhin normkonform nutzen zu können.

3.  Spezielle „Trigon-Traverse“
Einsatz von speziell entwickelten Traversen für die schmalen Leiternteile der Schiebe- und Vielzweckleitern, um die Funktion dieser Leitern in allen Bereichen zu erhalten.

4.  Umfassender individueller Service und Expertenhotline
Ganz gleich, ob Sie eine neue Investition planen oder Fragen zu Ihrer Bestandsleiter haben. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie von der Investitionsberatung über die Gefährdungsbeurteilung bis zur korrekten Umrüstung Ihrer Leitern und der Schulung Ihrer Mitarbeiter, gerne auch vor Ort.

Immer aktuell informiert sein - Unser Update-Service

Da sich viele der Daten und Fakten der betreffenden Normen häufig ändern, haben wir einen kostenlosen Updateservice ins Leben gerufen. Unabhängig von dieser Normänderung ist die Bereitstellung aktueller Informationen und das umfassende Informieren der gewerblichen Anwender über neue Aspekte der Arbeitssicherheit unser Anliegen.

  • Informiert Sie aktuell und kostenlos über Norm-Änderungen rund um die Steigtechnik. Durch unsere Mitarbeit in den Normungsgremien können wir Sie immer top aktuell informieren.
  • Sendet Ihnen die Informationen nur dann zu, wenn sich wirklich wichtige Normen, Gesetze oder Vorschriften ändern.
  • Sorgt für das nötige Know-how in Ihrem Unternehmen.

Normen, Gesetze und Vorschriften für Leitern und Gerüste

Normen, Gesetze, Vorschriften, da kann schnell der Überblick verloren werden. Mit uns sind Sie immer auf dem aktuellsten Stand was Ihre Sicherheit angeht. Nachfolgend geben wir Ihnen eine kurze Auflistung wichtiger Normen, Normänderungen und Bestimmungen für Leitern und Gerüste.

DIN Normen

Normen sind anerkannte Regeln der Technik, die für die Sicherheit von Produkte und Dienstleistungen sorgen sollen. Alle DIN Normen können gegen eine Gebühr über den Beuth-Verlag bezogen werden. Der Beuth-Verlag ist eine Tochtergesellschaft des DIN Deutsches Institut für Normung e.V.

DIN EN 131 - Leitern ist eine sechsteilige Norm in der es um Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung von Leitern; Sicherheitshinweisen, Benutzerinformation, Gelenk- und mobile Podestleitern geht.

  • DIN EN 131-1: Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße
  • DIN EN 131-2: Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
  • DIN EN 131-3: Kennzeichnung und Gebrauchsanleitungen
  • DIN EN 131-4: Ein- oder Mehrgelenkleitern
  • DIN EN 131-6: Teleskopleitern
  • DIN EN 131-7: Mobile Podestleitern

DIN EN 14183 – Tritte - Diese einteilige Norm legt die Anforderungen an Tritte fest. Dies umfasst Konstruktionsmerkmale, Maße, Werkstoffe, Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit, Prüfverfahren und Angaben zum Nutzungsbereich.

DIN EN 1004 – Fahrbare Arbeitsbühnen: Eine einteilige Norm zu fahrbaren Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen – Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen.

DIN EN ISO 14122 – Sicherheit von Maschinen, ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen: Eine vierteilige Norm, in der es um die Wahl eines ortsfesten Zugangs zwischen zwei Ebenen sowie um Arbeitsbühnen und Laufstege, Treppen, Treppenleitern und Geländer und ortsfeste Steigleitern geht.

DIN 14094-1 – Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen, über die Menschen im Gefahrenfall gerettet werden können.DIN 18799-1 – Ortsfeste Leitern an baulichen Anlagen für Wartungs- und Reinigungsarbeiten.

Gesetze

ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz:
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.

BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung:
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz vor der Verwendung von Arbeitsmitteln.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):
Das deutsche Arbeitsschutzrecht enthält die Grundlage für sichere und gesunde Arbeitsplätze. In der Arbeitsstättenverordnung sind die Bestimmungen und Anforderungen enthalten, die Unternehmen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten beachten müssen.

Technische Regeln für Arbeitsstätten - Verkehrswege - (ASR A1.8):
Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 2121 Gefährdungen von Personen durch Absturz):
     Teil 1 Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten
     Teil 2 Bereitstellung und Benutzung von Leitern

DGUV Vorschriften, Regeln und Informationen

DGUV Information 208-016:
Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten. Bisher wurde diese Handlungsanleitung BGI 694 bezeichnet.

DGUV Information 201-011:
Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten. Bisher wurde diese Handlungsanleitung BGI/GUV-I 663 bezeichnet.

DGUV Information 208-032:
Auswahl und Benutzung von Steigleitern. Bisher wurde diese Handlungsanleitung BGI/GUV-I 5189 bezeichnet.

DGUV Regel 112-198:
Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz. Bisher wurde diese Handlungsanleitung BGR/GUV-R 198 bezeichnet.

FAQ zur DIN EN 131

Die DIN EN 131 ist die in Europa gültige Norm für mobile Leitern und befasst sich in mehreren Teilen mit folgenden Unterkategorien:

  • DIN EN 131‐1 ‐ Dieser Teil befasst sich mit Benennungen, Bauarten und Funktionsmaßen bestimmter Leitern.
  • DIN EN 131‐2 ‐ Teil 2 kümmert sich um Prüfungen, Kennzeichnung und Anforderungen aller Leitern.
  • DIN EN 131‐3 ‐ Dieser Teil regelt die Anforderungen an die Benutzerinformationen der Leitern.
  • DIN EN 131‐4 ‐ Teil 4 befasst sich mit Ein‐ oder Mehrgelenkleitern
  • DIN EN 131‐6 ‐ Teil 6 befasst sich mit Teleskopleitern
  • DIN EN 131‐7 ‐ Mobile Podestleitern werden im Teil 7 geregelt

Ziel der Norm ist es, europaweit einheitliche Qualitäts‐ und Sicherheitsstandards zu garantieren.

Von den Änderungen des Normteils DIN EN 131‐1 sind Anlegeleitern ab einer Länge von 3.000 mm betroffen. Auch mehrteilige Leitern, die als Anlegeleitern genutzt werden können oder über ein entnehmbares Leiternteil ab 3.000 mm verfügen sind von den Änderungen betroffen. Diese Leitern müssen nach der neuen Norm mit einer Standverbreiterung von gewisser Länge ausgestattet werden.

Im Normteil DIN EN 131‐2 werden die Prüfungsanforderungen an alle Leitern geregelt. Hier wurden einige Prüfungen geändert oder neu hinzugefügt. Die Prüfungen teilen die Leitern zukünftig in zwei Klassen ein ‐ „Professional use“ und „Domestic use“. Weitere Infos zu den Prüfungen finden Sie in der Frage "DIN EN 131-2 - Die neuen Prüfungen. Wie wird getestet?" der allgemeinen KRAUSE FAQ.

Im dritten Teil der Norm werden die Anforderungen für die Benutzerinformation sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen geregelt. Mit Inkrafttreten der Norm wird die Kennzeichnung der Leitern um zusätzliche Sicherheits-Piktogramme erweitert. Die angebrachten Piktogramme richten sich ebenfalls nach dem jeweiligen Leitern-Typ (z. B. Schiebeleitern, Mehrzweckleitern, Stehleitern etc.).

Teil vier regelt die Anforderungen an Ein- oder Mehrgelenkleitern, auch hier wurde nun die Klassifizierung „Professional use“ und „Domestic use“ mit aufgenommend.h. auch hier wurden einige Prüfungen verändert bzw. ergänzt.

Die Erhöhung der Standbreite soll die Sicherheit der Arbeiten auf diesen Leitertypen erhöhen und helfen Unfälle zu reduzieren. Die Änderungen wurden auf Anregung von Verbraucherschutzorganisationen durch das Europäische Komitee für Normung (CEN) überarbeitet. Weitere Mitwirkende sind Prüfinstitute, Berufsgenossenschaften und Hersteller.

Bestehende Normen werden alle 5 Jahre auf Basis des aktuellen Standes der Technik durch die Normungsgremien überprüft. Hat sich dieser Stand verändert wird die Norm entsprechend angepasst und überarbeitet.

Die Normungsgremien bestehen aus Abordnungen der verschiedenen Mitgliedsländer des CEN Comité Européen de Normalisation (Europäisches Komitee für Normung). Diese beraten und beschließen die Veränderungen in den einzelnen Normen. In diesen Abordnungen sind Mitglieder von staatlichen Stellen, Berufsgenossenschaften, Herstellern und sonstige Interessierte vertreten. Die CEN‐Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Schweiz, Serbien, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, der Türkei, Ungarn, dem Vereinigten Königreich und Zypern.

Die DIN EN 131 definiert auf europäischer Ebene die technischen und Anwendungs‐Vorgaben für tragbare Leitern. Leitern für den berufsspezifischen Gebrauch wie z. B. Dachdeckerleitern, Glasreinigerleitern usw. werden in gesonderten Normen geregelt. Für Ein‐ oder Mehrgelenkleitern gilt die Norm EN 131‐4, für Teleskopleitern die Norm EN131‐6, für Podestleitern die Norm EN 131‐7. Für Tritte kommen die Normen EN 131‐1 und EN 131‐2 ebenfalls nicht in Frage. Diese werden in der Norm EN 14183 geregelt.

Die Normen gelten für alle Hersteller, die Steigsysteme in den europäischen Markt bringen. Normen bilden den aktuellen Stand der Technik ‐ die Gesetzgebungen der einzelnen Länder des europäischen Wirtschaftraums verlangen ausschließlich sichere Produkte in den Verkehr zu bringen, daher bilden Normen die Grundlage für diese Anforderungen. Hersteller sollten sich an diese Normen halten, um so die Anforderungen an sichere Produkte zu erfüllen.

Gewerbliche Anwender müssen für ihre Leitern eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Sollte keine Standverbreiterung vorhanden sein oder die vorhandene Standverbreiterung nicht den Anforderungen entsprechen, muss die Leiter entsprechend nachgerüstet werden.

KRAUSE lieferte normkonforme STABILO‐Profileitern wahlweise bereits ab 01.03.2017 aus. Ab dem 01.12.2017 liefern wir alle Leitern nach neuer Norm und unterstützen Sie seitdem umfangreich bei der Gefährdungsbeurteilung Ihrer Bestandsleitern. Achten Sie beim Kauf neuer Leitern auf dieses Zeichen:


Diesen Aufkleber finden Sie direkt am Produkt.

In Normen gibt es keine Regelungen bezüglich des Umgangs mit Produkten nach alten Normversionen. Für gewerbliche Anwender in Europa gelten allerdings die jeweiligen Betriebsvorschriften. Diese regeln die „Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bereitstellung durch den Arbeitgeber und Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit“, in Deutschland in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verankert. Ein wichtiger Baustein dieser Verordnung ist die Verpflichtung, dass Arbeitsmittel dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und auf dieser Basis eine Gefährdungsbeurteilung sowie eine regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel durchgeführt werden muss.

Unabhängig von den turnusgemäßen Leiternprüfungen raten wir Unternehmen, bestehende Steigsysteme im Hinblick auf Sicherheit zu überprüfen und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Eine gute Anleitung für eine Gefährdungsbeurteilung ist in der „Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 Teil 2“ beschrieben. Nur der Betreiber selbst kann einschätzen und entscheiden, ob eine Leiter weiterverwendet werden kann und muss diese Beurteilung auch dokumentieren.

Gemäß §4 Arbeitsschutzgesetz müssen Gefahren direkt an der Quelle vorrangig durch technische Schutzmaßnahmen beseitigt oder entschärft werden. Wo dies nicht zum Ziel führt, müssen Sie ergänzende organisatorische und personenbezogene Maßnahmen – in dieser Reihenfolge – ergreifen: Das „T‐O‐P-Prinzip“.

T = Technische Lösung, im betreffenden Fall z. B. Anbringung einer Traverse.
O = Organisatorische Lösung, z. B. Belehrung der Mitarbeiter bezüglich der erhöhten Gefahr.
P = Personenbezogene Lösung, z. B. Verwendung einer persönlichen Schutzausrüstung.

An erster Stelle steht immer die technische Lösung. Nur, wenn diese nicht realisierbar ist greift O bzw. P.

Diese Vorgaben ändern sich nicht. Nach wie vor müssen Unternehmen turnusgemäß eine Leiternprüfung durchführen und dokumentieren. In der Regel sollte diese Prüfung mindestens einmal jährlich erfolgen. Bei höherer Belastung bzw. Nutzung müssen die Intervalle dementsprechend kürzer gewählt werden. Die verwendeten Leitern sollen dem neuesten Stand der Steigtechnik und somit den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Weiterhin sollten die Leitern keine Beschädigungen aufweisen.

Ein Großteil der betroffenen KRAUSE‐Leitern kann mit entsprechenden Nachrüstsets auf den aktuellen Stand der Norm gebracht werden. Die KRAUSE‐Werk GmbH & Co. KG hält hierfür ein umfangreiches Portfolio für Sie bereit. Auch eine Klassifizierung der Leiter nach "Domestic use" bzw. „Professional use" lässt sich nachträglich durchführen, da das gesamte KRAUSE‐ Programm auf Basis der neuen Vorgaben durchgeprüft und zertifiziert wurde. Weitere kostenlose Informationen erhalten Sie auf unserer eigens zur Normänderung eingerichteten Website unter https://www.krause‐systems.de/neuenorm.

Auch nach Inkrafttreten der neuen DIN EN 131 durften Händler auf Lager befindliche und nach alter Norm produzierte Leitern weiter veräußern. Da die Normänderung auf Basis einer turnusgemäßen Überarbeitung erfolgte und nicht aufgrund einer erhöhten Gefährdung der Anwender, geht auch der Gesetzgeber davon aus, dass ein Produkt nach alter Norm nicht automatisch unsicher ist und daher weiter verkauft werden darf. Hersteller hatten sich ab dem 01.01.2018 an die Anforderungen der neuen Norm zu halten und durften ab diesem Zeitpunkt nur noch Leitern nach neuer Norm produzieren.

KRAUSE‐Leitern erfüllen die Anforderungen der Gesetzgebung und entsprechen alle der Klasse „Professional use“. Steigtechnik aus dem Hause KRAUSE ist durch die neue Norm und die damit verbundenen Tests noch robuster und langlebiger als ohnehin schon. So lassen sich Unfälle vermeiden und Arbeitsausfälle reduzieren.

Durch die KRAUSE‐Entwicklung der Trigon‐Traverse können alle STABILO‐ und MONTO‐Leitern auch weiterhin in vollem Funktionsumfang genutzt werden. Eine Entnahmebeschränkung von separat nutzbaren Leiterteilen ist nicht erforderlich. Auch der ergonomische Gesichtspunkt ist nicht zu verachten, da gerade bei 3‐teiligen Leitern, durch die Möglichkeit der Entnahme der Innenleiter, das Gewicht für den Transport massiv reduziert werden kann.

Die Änderungen des Normteils EN 131‐2 traten ebenfalls zum 01.01.2018 in Kraft und befassen sich im Wesentlichen mit den Dauerhaltbarkeits‐ und einer neuen Festigkeitsprüfung. Diese Prüfungen klassifizieren sowohl Sprossen‐ als auch Stufen‐Stehleitern in zwei Leiternklassen ‐ „Professional use“ und „Domestic use“

  • Professional Use: Beruflicher Gebrauch steht für Leitern, die im gewerblichen und privaten Bereich genutzt werden.
  • Domestic use: Nicht beruflicher Gebrauch steht für Leitern, die nur im privaten Bereich genutzt werden.

Festigkeitsprüfung:

Die Stufe/Sprosse, die der Mitte am nächsten kommt, wird in Gebrauchsstellung mit einer Prüflast von F = 2.700 N (ca. 275 kg) für die Klasse „Professional use“ bzw. F = 2.250 N (ca. 229 kg) für die Klasse „Domestic use“ belastet.

Die Prüflast wird im Abstand von 50 mm von der Holminnenseite konzentriert. Der Aufstellwinkel ist mit 65° sehr flach angegeben, damit die Prüflast die maximale Wirkung hat.

Wann wurde der Test bestanden?

Wenn die Leiter nicht beschädigt wird und die Funktion erhalten bleibt.

 

Verdrehprüfung von Stehleitern:

Ein Leiternfuß wird mit einer Klemme befestigt. Die Plattform bzw. die obere Stufe/Sprosse der Leiter wird mit F1 = 736 N (ca. 75kg) belastet. Anschließend wird an der Leiter, im Abstand von 0,5 m zur Mittelachse, seitlich mit einer Last von F2 = 137 N (ca. 14 kg) gezogen.

Wann wurde der Test bestanden?

Wenn sich der Leiternfuß während der Belastung um max. 25 mm von der vorherigen Position bewegt hat.

 

Verdrehprüfung von Anlegeleitern

Im ersten Schritt wird die Leiter mittig mit F1 = 491 N (ca. 50 kg) vorbelastet und nach 30 Sekunden entlastet. Dies wird als Ausgangswert festgesetzt.

Anschließend wird ein Holm mittig mit F2 = 638 N (ca. 65 kg) belastet und die Verformung von beiden Holmen zu dem festgesetzten Ausgangswert gemessen.

Wann wurde der Test bestanden?

Wenn die Differenz zwischen der Verformung der beiden Holme weniger als ≤ 0,07 (a) der Leiternbreite beträgt.

 

Dauerhaltbarkeitsprüfung von Stehleitern:

Unter dem rechten, hinteren Holm wird eine Unterlage von 20 mm Höhe positioniert, um Unebenheiten zu simulieren. Es folgt eine abwechselnde Belastung der obersten Standstufe/ ‐sprosse (F1) sowie der Stufe/Sprosse in der Leiternmitte (F2) mit 1.500 N (ca. 153 kg).

  • Wiederholungen „Domestic use“: 10.000 Zyklen.
  • Wiederholungen „Professional use“: 50.000 Zyklen.

Wann wurde der Test bestanden?

Wenn keine Beschädigungen an den tragenden Teilen auftreten. Diese Prüfung dient als Vorprüfung für die noch folgende Prüfung der Spreizsicherung (als nicht geänderte Bestandsprüfung hier nicht aufgeführt).

 

Im dritten Teil der Norm, DIN EN 131-3, werden die Anforderungen für die Benutzerinformation sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen geregelt.

Mit Inkrafttreten der Norm wird die Kennzeichnung der Leitern um zusätzliche Sicherheits-Piktogramme erweitert. Die angebrachten Piktogramme richten sich ebenfalls nach dem jeweiligen Leitern-Typ (z. B. Schiebeleitern, Mehrzweckleitern, Stehleitern etc.).

Neben den neuen Piktogrammen muss zusätzlich eine dem Leitern-Typ entsprechende Gebrauchs- und Bedienungsanleitung mit der Leiter mitgeliefert werden. Diese ist darüber hinaus in den Sprachen aller Länder zu verfassen, in der die Leiter vertrieben wird.

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