Individuelle Zugänge und Sonderkonstruktionen, Steigtechnik-Spezialist KRAUSE lädt zur LogiMAT 2022 ein
Seminare zur befähigten Person für Leitern, Tritte, FahrGerüste und Ortsfeste Leitern
Anwenderschulungen und Produktschulungen für Leitern, Tritte und FahrGerüste

Leitern, Tritte und Gerüste werden im Arbeitsalltag wie selbstverständlich eingesetzt. Sie sind ein praktisches und gern genutztes Arbeitsmittel für jede Person überall dort, wo Tätigkeiten in der Höhe und möglichst mit zwei Händen erfolgen sollen. Die Stürze von diesen Arbeitsmitteln gehören zu den häufigsten Unfallursachen und ziehen in fast allen Fällen gesundheitliche Schäden nach sich. Häufig passieren solche Unfälle durch die nicht fachgerechte Anwendung der Produkte sowie defekte oder beschädigte Leitern, Tritte oder FahrGerüste.
Dabei ist jeder Unternehmer laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 3) dazu verpflichtet, dass Leitern, Tritte und FahrGerüste, die im Betrieb verwendet werden, wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand durch eine hierzu "Befähigte Person" eine Prüfung erhalten müssen.

Nach DGUV-Information 208-016 muss der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen, Weiterbildungen und Seminare für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel ermitteln und dafür sorgen, dass eine von ihm beauftragte Befähigte Person Leitern, Tritte und FahrGerüste auf deren ordnungsgemäßen Zustand überprüft.
Die folgenden KRAUSE-Seminare helfen Ihnen die nötige Sachkunde zu erwerben und eine Befähigte Person aus Ihrem Unternehmen zu bestimmen, die in der Lage ist die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen:
Haben Sie in Ihrem Unternehmen keine Befähigte Person oder ist diese verhindert? Dann nutzen Sie unseren Vor-Ort-Prüfservice!
Unsere nächsten Seminartermine im Überblick:
KRAUSE-Seminare in der Covid-19-Phase:
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen der COVID19-Pandemie sowie der unterschiedlichen und dynamischen Hygienemaßnahmen in den verschiedenen Bundesländern und Hotels werden unsere Seminare bis auf Weiteres unter gewissen Hygiene-Regelungen durchgeführt.
Die genauen Hygienemaßnahmen zum Seminarzeitpunkt werden Ihnen mit der Teilnahmebestätigung zugesandt. Sollten sich im Laufe der Zeit Änderungen ergeben, werden wir Sie als Teilnehmer umgehend informieren.
Bitte sehen Sie von einer Teilnahme ab, wenn folgende Umstände auf Ihre persönliche Situation zutreffen:
- Sie sind positiv auf Covid-19 getestet worden (auch bei einem positiven Selbsttest)
- Sie weisen grippeähnliche Symptome wie Husten, Fieber oder Atemnot auf
- Sie hatten innerhalb von 15 Tagen vor dem geplanten Seminartermin Kontakt zu einer nachweislich mit Covid-19 infizierten Person
Befähigte Person: Warum KRAUSE-Seminare so wichtig für Sie sind
Bei einer zur Prüfung befähigten Person handelt es sich gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) um eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Zur Prüfung befähigte Personen müssen die in der BetrSichV genannten Anforderungen (themenrelevante Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit, Kenntnis der Anlagen) erfüllen.
Haftung
- Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 3) verpflichtet zu einer regelmäßigen Prüfung aller Arbeitsmittel in gewerblichen Betrieben
Gesetzliche Bestimmungen
- Die gesetzliche Vorgaben und die Berufsgenossenschaft setzen eine Befähigte Person in jedem Unternehmen voraus
Kostenersparnis
- Keine externen Prüfer mehr, sondern eigenverantwortliches Fachpersonal im Haus
Unfallverhütung und Risikoreduktion
- Risikoreduktion durch fachgerechte Anwendung der Steig- und GerüstSysteme
Verantwortung
- Eindeutige Klärung der Verantwortungs- und Haftungsfragen
Wirtschaftlichkeit
- Sicherer und somit langfristiger Umgang mit Arbeitsmitteln

Unsere Seminare sind geeignet als Fortbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Sinne des § 5 Abs. 3 ASiG, werden durch den Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V. (VDSI) anerkannt und mit bis zu 2 Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.

Der Verband Österreichischer Sicherheits-Experten (VÖSI) honoriert die Teilnahme an KRAUSE-Seminaren mit zwei VÖSI-Punkten.

Auch die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitssicherheit (SGAS) kennt KRAUSE-Seminare als Fortbildung an und honoriert diese mit jeweils 2 FBE (Fortbildungseinheiten).
Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen
Alle Informationen zu unseren Dienstleistungen erhalten Sie auch als Download in unserem SafetyServices Katalog