KRAUSE Podestleitern – die sichere Wahl bei längeren Arbeiten in der Höhe
Leitern, Tritte und Gerüste werden im Arbeitsalltag wie selbstverständlich eingesetzt. Sie sind ein praktisches und gern genutztes Arbeitsmittel für jede Person überall dort, wo Tätigkeiten in der Höhe und möglichst mit zwei Händen erfolgen sollen. Die Stürze von diesen Arbeitsmitteln gehören zu den häufigsten Unfallursachen und ziehen in fast allen Fällen gesundheitliche Schäden nach sich. Häufig passieren solche Unfälle durch die nicht fachgerechte Anwendung der Produkte sowie defekte oder beschädigte Leitern, Tritte oder FahrGerüste.
Dabei ist jeder Unternehmer laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 3) dazu verpflichtet, dass Leitern, Tritte und FahrGerüste, die im Betrieb verwendet werden, wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand durch eine hierzu "Befähigte Person" eine Prüfung erhalten müssen.
Nach DGUV-Information 208-016 muss der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen, Weiterbildungen und Seminare für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel ermitteln und dafür sorgen, dass eine von ihm beauftragte Befähigte Person Leitern, Tritte und FahrGerüste auf deren ordnungsgemäßen Zustand überprüft.
Die folgenden KRAUSE-Seminare helfen Ihnen die nötige Sachkunde zu erwerben und eine Befähigte Person aus Ihrem Unternehmen zu bestimmen, die in der Lage ist die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen:
Haben Sie in Ihrem Unternehmen keine Befähigte Person oder ist diese verhindert? Dann nutzen Sie unseren Vor-Ort-Prüfservice!
Das Anmeldeformular mit allen Terminen zum ausdrucken und ausfüllen.
Alternativ können Sie sich auch direkt online anmelden.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit allen wichtigen Informationen zu Ihrem Seminar.
Bei einer zur Prüfung befähigten Person handelt es sich gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) um eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Zur Prüfung befähigte Personen müssen die in der BetrSichV genannten Anforderungen (themenrelevante Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit, Kenntnis der Anlagen) erfüllen.
Haftung
Gesetzliche Bestimmungen
Kostenersparnis
Unfallverhütung und Risikoreduktion
Verantwortung
Wirtschaftlichkeit
Unsere Seminare sind geeignet als Fortbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Sinne des § 5 Abs. 3 ASiG, werden durch den Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V. (VDSI) anerkannt und mit 2 Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Der Verband Österreichischer Sicherheits-Experten (VÖSI) honoriert die Teilnahme an KRAUSE-Seminaren mit zwei VÖSI-Punkten.
Auch die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitssicherheit (SGAS) kennt KRAUSE-Seminare als Fortbildung an und honoriert diese mit jeweils 2 FBE (Fortbildungseinheiten).
Alle Informationen zu unseren Dienstleistungen erhalten Sie auch als Download in unserem SafetyServices Katalog