KRAUSE zieht positives Fazit nach erfolgreicher InnoTrans 2024
Seminare zur befähigten Person für Leitern, Tritte, FahrGerüste und Ortsfeste Leitern sowie Steigen und Retten mit PSAgA
Anwenderschulungen und Produktschulungen für Leitern, Tritte und FahrGerüste
Leitern, Tritte und Gerüste werden im Arbeitsalltag wie selbstverständlich eingesetzt. Sie sind ein praktisches und gern genutztes Arbeitsmittel für jede Person überall dort, wo Tätigkeiten in der Höhe und möglichst mit zwei Händen erfolgen sollen. Die Stürze von diesen Arbeitsmitteln gehören zu den häufigsten Unfallursachen und ziehen in fast allen Fällen gesundheitliche Schäden nach sich. Häufig passieren solche Unfälle durch die nicht fachgerechte Anwendung der Produkte sowie defekte oder beschädigte Leitern, Tritte oder FahrGerüste.
Dabei ist jeder Unternehmer laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 14) dazu verpflichtet, Leitern, Tritte und FahrGerüste, die im Betrieb verwendet werden, wiederkehrend einer Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand durch eine hierzu "Befähigte Person" zu unterziehen.
Nach DGUV-Information 208-016 muss der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen, Weiterbildungen und Seminare für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel ermitteln und dafür sorgen, dass eine von ihm beauftragte Befähigte Person Leitern, Tritte und FahrGerüste auf deren ordnungsgemäßen Zustand überprüft.
Die folgenden KRAUSE-Seminare helfen Ihnen die nötige Sachkunde zu erwerben und eine Befähigte Person aus Ihrem Unternehmen zu bestimmen, die in der Lage ist die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen:
Haben Sie in Ihrem Unternehmen keine Befähigte Person oder ist diese verhindert? Dann nutzen Sie unseren Vor-Ort-Prüfservice!
Grundlegende Information zu Leitern, Tritten oder Fahrgerüsten (fahrbaren Arbeitsbühnen)
Leitern, Tritte und Fahrgerüste (fahrbare Arbeitsbühnen) werden als Arbeitsmittel in Unternehmen nahezu aller Branchen zur Ausführung zahlreicher Tätigkeiten wie z. B. Instandhaltungsarbeiten, Montagen oder Reinigungsarbeiten eingesetzt. Der Arbeitgeber ist dabei dafür verantwortlich, dass Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter geschützt werden. Hierfür sind verschiedene Vorschriften, Regeln sowie der Stand der Technik zu beachten. Unter anderem ist laut §14 BetrSichV eine regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel durch eine dazu Befähigte Person notwendig.
Grundlegende Information zu persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Um Mitarbeiter bei Arbeiten in Höhen und Tiefen gegen Absturz zu sichern, wird häufig persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) verwendet. Der Arbeitgeber ist dabei dafür verantwortlich, dass Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter geschützt werden. Hierbei sind von der Auswahl über die Bereitstellung bis hin zur Nutzung der PSAgA verschiedene Vorschriften, Regeln sowie der Stand der Technik zu beachten. Insbesondere schreibt die DGUV-Regel 112-198 vor, dass Mitarbeiter, die PSAgA benutzen, mindestens alle 12 Monate praktisch und theoretisch unterwiesen werden müssen. Des Weiteren muss nach ArbStättV in Verbindung mit DGUV-Regel 112-199 ein Konzept sowie ausgebildete Mitarbeiter zur Rettung der Nutzer von PSAgA vorhanden sein.
Unsere Seminare sind geeignet als Fortbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Sinne des § 5 Abs. 3 ASiG, werden durch den Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V. (VDSI) anerkannt und mit bis zu 2 Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Der Verband Österreichischer Sicherheits-Experten (VÖSI) honoriert die Teilnahme an KRAUSE-Seminaren mit zwei VÖSI-Punkten.
Auch die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitssicherheit (SGAS) kennt KRAUSE-Seminare als Fortbildung an und honoriert diese mit jeweils 2 FBE (Fortbildungseinheiten).
Unsere nächsten Seminartermine im Überblick:
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Alexander Frese, Chantal Akkus und Christian Schwalm-Gsänger
Tel.: +49 (0) 6631 795-342 (Hr. Frese)
Tel.: +49 (0) 6631 795-258 (Fr. Akkus)
Tel.: +49 (0) 6631 795-344 (Hr. Schwalm-Gsänger)
E-Mail: seminare@krause-systems.de
Befähigte Person: Warum KRAUSE-Seminare so wichtig für Sie sind
Bei einer zur Prüfung befähigten Person handelt es sich gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) um eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Zur Prüfung befähigte Personen müssen die in der BetrSichV genannten Anforderungen (themenrelevante Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit, Kenntnis der Anlagen) erfüllen.
Haftung
- Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 3) verpflichtet zu einer regelmäßigen Prüfung aller Arbeitsmittel in gewerblichen Betrieben
Gesetzliche Bestimmungen
- Gesetzliche Vorgaben und die Berufsgenossenschaft setzen eine Befähigte Person in jedem Unternehmen voraus
Kostenersparnis
- Keine externen Prüfer mehr, sondern eigenverantwortliches Fachpersonal im Haus
Unfallverhütung und Risikoreduktion
- Risikoreduktion durch fachgerechte Anwendung der Steig- und GerüstSysteme
Verantwortung
- Eindeutige Klärung der Verantwortungs- und Haftungsfragen
Wirtschaftlichkeit
- Sicherer und somit langfristiger Umgang mit Arbeitsmitteln
Alle Informationen zu unseren Dienstleistungen erhalten Sie auch als Download in unserem SafetyServices Katalog
Ja, entsprechend §14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Leitern, Tritte und Fahrgerüste wiederkehrend geprüft werden.
Leitern und Tritte müssen in regelmäßigen Abständen geprüft werden, die anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen sind. Dabei orientiert man sich unter anderem an Betriebsverhältnissen, Nutzungshäufigkeit und Beanspruchung.
Da bei Fahrgerüsten die Sicherheit von den Montagebedingungen beim jeweiligen Aufbau abhängt, müssen diese nach jedem Auf- und auch Umbau geprüft werden. Zusätzlich dazu muss eine Prüfung in regelmäßigen Abständen erfolgen, wobei diese wieder anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen sind.
Entsprechend §14 BetrSichV sowie der technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 muss die Prüfung von einer sogenannten „befähigten Person“ durchgeführt werden.
Die befähigte Person muss über das erforderliche Fachwissen zur Prüfung der jeweiligen Arbeitsmittel verfügen. Dieses wird laut BetrSichV und TRBS 1203 durch „Berufsausbildung“, „Berufserfahrung“ und „zeitnahe berufliche Tätigkeit“ nachgewiesen.
Der Arbeitgeber legt je nach vorhandenen Arbeitsmitteln anhand der Vorgaben aus BetrSichV und TRBS 1203 fest, welche Qualifikationen die befähigte Person genau benötigt. Auf dieser Grundlage wird ein Mitarbeiter mit dem erforderlichen Fachwissen ausgewählt, gegebenenfalls weitergebildet und schriftlich zur „befähigten Person“ für die Prüfung der jeweiligen Arbeitsmittel ernannt.
Im Seminar erhält der Teilnehmer umfangreiches Fachwissen zu Leitern, Tritten und Fahrgerüsten. Das Seminarzertifikat kann als Qualifikationsnachweis für den Erwerb dieses Fachwissens genutzt werden. Die letztendliche Auswahl und Bestellung der befähigten Person anhand der in BetrSichV und TRBS 1203 vorgegebenen Kriterien muss jedoch der Arbeitgeber selbst vornehmen.
Für alle Personen, Arbeitgeber und Beschäftigte, die Leitern, Tritte und Fahrgerüste bereitstellen, benutzen und damit gemäß der BetrSichV § 3 zu deren wiederkehrender Prüfung verpflichtet sind. Dazu gehören z. B. alle Unternehmen, Behörden und insbesondere Mitarbeiter aus den Bereichen Instandhaltung und Wartung sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte.
Das Seminar ist sowohl zur Erstqualifikation als auch als Fortbildung zur Auffrischung des Fachwissens für befähigte Personen geeignet.
Das Zertifikat für das Seminar zur befähigten Person für Leitern, Tritte und Fahrgerüste ist in seiner Gültigkeit gesetzlich nicht begrenzt. Jedoch ist ein erneuter Seminarbesuch spätestens alle drei Jahre zu empfehlen, um das Fachwissen aufzufrischen und auf dem Stand der Technik zu bleiben.
Die Seminarteilnahme selbst erfordert keine bestimmten Voraussetzungen. Jedoch müssen für die Bestellung zur befähigten Person die Kriterien „Berufsausbildung“, „Berufserfahrung“ und „zeitnahe berufliche Tätigkeit“ entsprechend BetrSichV und TRBS 1203 nachgewiesen werden.
Für alle Personen, die regelmäßig oder auch nur gelegentlich auf hochgelegenen Arbeitsplätzen im absturzgefährdeten Bereich arbeiten, gelten Vorschriften zur Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Um Unfälle zu vermeiden, sind die Beschäftigten gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) grundsätzlich zu unterweisen. Konkretere Vorgaben enthalten die DGUV Regeln 112-198 ("Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz") und 112-199 ("Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen"). Die Unterweisung der Benutzer ist vor der ersten Benutzung und danach mindestens einmal jährlich durchzuführen. Die Schulung berücksichtigt die für die sichere Anwendung der PSAgA erforderlichen Ausbildungsinhalte. Den Teilnehmern werden umfassende Kenntnisse über die einschlägigen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik vermittelt. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt in der praktischen Anwendung der verschiedenen Schutzsysteme in der Höhe.
Während sich das Grundlagenseminar über zwei Seminartage erstreckt, kann das jährliche Auffrischungsseminar an einem Seminartag durchgeführt werden. Die für das Seminar benötigte Ausrüstung wird leihweise zur Verfügung gestellt und ist im Seminarpreis enthalten.
Das Kompaktseminar für Befähigte Personen wird deutschlandweit in attraktiven Seminarhotels durchgeführt. Alle Seminartermine und -ort finden Sie HIER.
Die verschiedenen Praxisseminare zu Leitern, Tritten, Fahrgerüsten und Steigleitern finden in unseren modernen Schulungsräumen in Alsfeld statt und ermöglichen durch einen umfangreichen Bestand an Anschauungsobjekten eine praxisnahe Wissensvermittlung. Alle Seminartermine und -ort finden Sie HIER.
Das Grundlagen- und Auffrischungsseminar "Steigen und Retten mit PSAgA" wird in einer externen KRAUSE-Schulungsstätte oder, wenn von Ihnen gewünscht, auch bei Ihnen vor Ort durchgeführt.
Des Weiteren bietet das KRAUSE Vor-Ort-Seminar die Möglichkeit, ein Seminar mit individuell auf Ihre Wünsche zugeschnittenen Inhalten an einem Ort Ihrer Wahl (z. B. in Ihrem Unternehmen) deutschlandweit durchzuführen. Sie bestimmen Termin und Ort des Seminars. Nehmen Sie dafür unter seminare@krause-systems.de Kontakt mit uns auf.
Eine Anmeldung zu einem unserer Seminartermine können Sie unkompliziert über unseren Seminarkalender vornehmen.
Jetzt anmelden!
Sie erhalten direkt nach Absenden des Formulars eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Daten bestätigt. Nach Prüfung durch unser Seminarteam erhalten Sie anschließend eine offizielle Anmeldebestätigung per E-Mail. Ca. 2 Wochen vor dem Seminar teilen wir Ihnen noch einmal alle wichtigen Daten, wie Ort und Zeit mit.
Die Rechnung für die Seminarteilnahme erhalten Sie nach dem Seminar per Post oder E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse.
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