Seminare zur befähigten Person & Schulungen – Sicherheit und Fachwissen für Ihre Steigtechnik

Seminare & Schulungen für Leitern, Tritte, ...

Ob Prüfung von Leitern, Tritten, Fahrgerüsten (fahrbaren Arbeitsbühnen) und ortsfesten Steigleitern oder die sichere Anwendung von PSAgA im Alltag – die KRAUSE ACADEMY bietet praxisnahe Seminare und Schulungen für rechtssichere Arbeit mit Steigtechnik. Qualifizieren Sie Ihre Mitarbeitenden zur Befähigten Person oder schulen Sie Teams im sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln.

Jedes Unternehmen ist laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 14) dazu verpflichtet, Leitern, Tritte und FahrGerüste, die im Betrieb verwendet werden, wiederkehrend einer Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand durch eine hierzu "Befähigte Person" zu unterziehen.
 

Finden Sie das passende Seminar für Ihr Unternehmen – mit wenigen Klicks

Befähigte Person werden!

Jeder Unternehmer ist laut Betriebssicherheitsverordnung dazu verpflichtet, Leitern, Tritte, FahrGerüste und ortsfeste Steigleitern, die im Betrieb verwendet werden, wiederkehrend einer Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand durch eine hierzu "Befähigte Person" zu unterziehen.

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Steigen und Retten mit PSAgA

Um Mitarbeitende bei Arbeiten in Höhen und Tiefen gegen Absturz zu sichern, wird häufig persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) verwendet. Der Arbeitgeber ist dabei dafür verantwortlich, dass Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter geschützt werden.

Steigen und Retten mit PSAgA

 

Anwenderschulungen

Nicht nur Prüfverantwortliche müssen geschult sein. Unsere Schulungen zeigen, wie Leitern, Fahrgerüste und PSAgA sicher und normgerecht eingesetzt werden.

Schulungen für Leitern, Fahrgerüste & PSAgA

 

Alle Seminare im Überblick

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Vorteile mit KRAUSE - Darum lohnen sich die KRAUSE-Seminare für Sie

  • Gesetzliche Pflicht
    Die BetrSichV verpflichtet jeden Arbeitgeber gesetzlich zur regelmäßigen Unterweisung der Mitarbeiter und Prüfung der eingesetzten Arbeitsmittel.

  • Wirtschaftlichkeit
    Durch Kompetenzaufbau im eigenen Unternehmen und die Nutzung der professionell ausgestatteten KRAUSE-Schulungsstätten erreichen Sie maximale Wirtschaftlichkeit.

  • Verantwortung
    Der Arbeitgeber trägt die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung für die Sicherheit der Arbeitnehmer im Umgang mit den verschiedenen Arbeitsmitteln

  • Berechtigung
    Arbeitsmittelprüfungen dürfen ausschließlich durch Befähigte Personen durchgeführt werden, welche das notwendige Fachwissen nachweisen können. Auch zur Unterweisung von Arbeitnehmern muss entsprechende Kenntnis vorhanden sein.
     
  • Sicherheit
    Durch fachgerechten Einsatz von sicheren Arbeitsmitteln werden Unfallrisiken minimiert. 
     
  • Strukturiertes Fachwissen
    Die Vielzahl an arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften und Inhalten wird durch unsere Experten übersichtlich aufbereitet. Die Kenntnis der neuesten Normänderungen werden hierbei vermittelt.

Unsere Seminare sind geeignet als Fortbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Sinne des § 5 Abs. 3 ASiG, werden durch den Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V. (VDSI) anerkannt und mit bis zu 2 Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.

Der Verband Österreichischer Sicherheits-Experten (VÖSI) honoriert die Teilnahme an KRAUSE-Seminaren mit zwei VÖSI-Punkten.

Auch die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitssicherheit (SGAS) kennt KRAUSE-Seminare als Fortbildung an und honoriert diese mit jeweils 2 FBE (Fortbildungseinheiten).

Unsere nächsten Seminartermine im Überblick

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Unser Seminar-Team unterstützt Sie bei der Auswahl des passenden Angebots und berät Sie individuell zu Inhalten, Terminen und Teilnahmeoptionen.

Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen, das für Ihr Unternehmen passende Seminar zu finden.

Tel.: +49 (0) 6631 795-777 
E-Mail: seminare@krause-systems.de

"Befähigte Person" für Leitern, Tritte, FahrGerüste (fahrbare Arbeitsbühnen), und ortsfeste SteigLeitern – Verantwortung rechtssicher übernehmen

Was ist eine "Befähigte Person"?

Eine „Befähigte Person“ ist gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Sie ist befugt, Prüfungen, Inspektionen und Wartungen an technischen Anlagen und Arbeitsmitteln wie Leitern, Tritten, Fahrgerüsten und ortsfesten Steigleitern durchzuführen.

Unternehmen, die diese Arbeitsmittel bereitstellen, sind gesetzlich verpflichtet, diese regelmäßig durch sogenannte „Befähigte Personen“ prüfen zu lassen. Unsere Seminare vermitteln das nötige Wissen, um dieser Verantwortung fachgerecht und rechtskonform nachzukommen.

Gesetzliche Grundlagen

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Regelt die Anforderungen an die Bestellung und Qualifikation der befähigten Person (§ 2 Abs. 6, § 14 BetrSichV)

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203):

Präzisiert die Anforderungen an Ausbildung, Erfahrung und Tätigkeit.

DGUV-Regeln

Für PSAgA insbesondere DGUV Regel 112-198 und 112-199 sowie DGUV Grundsatz 312-906

Aufgaben und Verantwortung der "Befähigten Person"

  • Durchführung der regelmäßigen Prüfungen von Leitern, Tritten, Fahrgerüsten und PSAgA im Unternehmen.
  • Erkennen und Bewerten von Mängeln sowie Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen.
  • Dokumentation der Prüfergebnisse und rechtssichere Nachweisführung.
  • Beratung des Arbeitgebers zu sicherheitstechnischen Fragen und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Details zu unseren Seminaren zur "Befähigten Person" für Leitern, Tritte, Fahrgerüste (fahrbare Arbeitsbühnen) und ortsfeste Steigleitern

Das Kompaktseminar „Leitern, Tritte und Fahrgerüste (fahrbare Arbeitsbühnen)“ vermittelt innerhalb eines Seminartages das notwendige Wissen für die sichere Bereitstellung und Nutzung der Arbeitsmittel im Unternehmen. Die Teilnehmer erwerben außerdem die notwendigen Fachkenntnisse, um als Befähigte Person die regelmäßige Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten (fahrbaren Arbeitsbühnen) durchzuführen und zu dokumentieren. Das Seminar richtet sich an alle Arbeitgeber, Führungs- und Fachkräfte, die Leitern, Tritte und Fahrgerüste (fahrbare Arbeitsbühnen) bereitstellen und benutzen und damit zu deren wiederkehrenden Prüfung verpflichtet sind. Dazu gehören Unternehmen aller Art wie z. B. Handwerksbetriebe, Behörden und Industrieunternehmen. Für die Teilnahme eignen sich insbesondere Mitarbeiter aus den Bereichen Instandhaltung, Facility Management und Wartung sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte.

Seminarinhalt

  • Die „Befähigte Person“ (Rechtsgrundlage, Definition, Aufgaben)
  • Relevante Normen und Vorschriften des deutschen Arbeitsschutzrechts
  • Technische Grundlagen zu Leitern, Tritten und Fahrgerüsten (fahrbaren Arbeitsbühnen) (Bauarten, Spezifikationen, Montage)
  • Sichere Bereitstellung und Nutzung der Arbeitsmittel
  • Theoretische Einweisung in Methoden und Dokumentation der Prüfung
  • Vermittlung der Vorgehensweise bei Prüfungen anhand von Praxisbeispielen
  • Maßnahmen bei defekten Leitern, Tritten und Fahrgerüsten (fahrbaren Arbeitsbühnen)

Seminarorte

  • Attraktive Seminarhotels deutschlandweit
  • KRAUSE-Werk Alsfeld
  • Online
  • Vor Ort in Ihrem Unternehmen

Teilnahmevoraussetzungen

Die Seminarteilnahme selbst erfordert keine bestimmten Voraussetzungen. Jedoch muss für die Bestellung zur Befähigten Person das notwendige Fachwissen anhand der Kriterien „Berufsausbildung“, „Berufserfahrung“ und „zeitnahe berufliche Tätigkeit“ entsprechend BetrSichV und TRBS 1203 nachgewiesen werden.

Das Praxisseminar „Leitern und Tritte“ vermittelt innerhalb eines Seminartages das notwendige Wissen für die sichere Bereitstellung und Nutzung der Arbeitsmittel im Unternehmen. Die Teilnehmer erwerben außerdem die notwendigen Fachkenntnisse, um als Befähigte Person die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen und zu dokumentieren. Die praxisnahe Besprechung verschiedener Nutzungsszenarien sowie eine Prüfungssimulation anhand von Anschauungsobjekten sind fester Bestandteil des Seminars. Das Seminar richtet sich an alle Arbeitgeber, Führungs- und Fachkräfte, die Leitern und Tritte bereitstellen und benutzen und damit zu deren wiederkehrenden Prüfung verpflichtet sind. Dazu gehören Unternehmen aller Art, wie z. B. Handwerksbetriebe, Behörden und Industrieunternehmen. Für die Teilnahme eignen sich insbesondere Mitarbeiter aus den Bereichen Instandhaltung, Facility Management und Wartung sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte.

Seminarinhalt

  • Die „Befähigte Person“ (Rechtsgrundlage, Definition, Aufgaben)
  • Relevante Normen und Vorschriften des deutschen Arbeitsschutzrechts
  • Technische Grundlagen zu Leitern und Tritten (Bauarten, Spezifikationen)
  • Sichere Bereitstellung und Nutzung der Arbeitsmittel
  • Theoretische Einweisung in Methoden und Dokumentation der Prüfung
  • Vermittlung der Vorgehensweise bei Prüfungen anhand von Praxisbeispielen
  • Praktische Durchführung einer Leiterprüfung und Besprechung von Nutzungsszenarien anhand von Anschauungsobjekten
  • Maßnahmen bei defekten Leitern und Tritten

Seminarorte

  • KRAUSE-Werk Alsfeld
  • Vor Ort in Ihrem Unternehmen

Teilnahmevoraussetzungen

Die Seminarteilnahme selbst erfordert keine bestimmten Voraussetzungen. Jedoch muss für die Bestellung zur Befähigten Person das notwendige Fachwissen anhand der Kriterien „Berufsausbildung“, „Berufserfahrung“ und „zeitnahe berufliche Tätigkeit“ entsprechend BetrSichV und TRBS 1203 nachgewiesen werden.

Das Praxisseminar „Fahrgerüste (fahrbare Arbeitsbühnen)“ vermittelt innerhalb eines Seminartages das notwendige Wissen für die sichere Bereitstellung und Nutzung der Arbeitsmittel im Unternehmen. Die Teilnehmer erwerben außerdem die notwendigen Fachkenntnisse, um als Befähigte Person die regelmäßige Prüfung von Fahrgerüsten (fahrbaren Arbeitsbühnen) durchzuführen und zu dokumentieren. Die praktische Montage eines Fahrgerüsts sowie eine Prüfungssimulation sind fester Bestandteil des Seminars. Das Seminar richtet sich an alle Arbeitgeber, Führungs- und Fachkräfte, die Fahrgerüste (fahrbare Arbeitsbühnen) bereitstellen und benutzen und damit zu deren wiederkehrenden Prüfung verpflichtet sind. Dazu gehören Unternehmen aller Art wie z. B. Handwerksbetriebe, Behörden und Industrieunternehmen. Für die Teilnahme eignen sich insbesondere Mitarbeiter aus den Bereichen Instandhaltung, Facility Management und Wartung sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte.

Seminarinhalt

  • Die „Befähigte Person“ (Rechtsgrundlage, Definition, Aufgaben)
  • Relevante Normen und Vorschriften des deutschen Arbeitsschutzrechts
  • Technische Grundlagen zu Fahrgerüsten (fahrbaren Arbeitsbühnen) (Bauarten, Spezifikationen, Montage)
  • Sichere Bereitstellung, Nutzung und Montage der Arbeitsmittel
  • Theoretische Einweisung in Methoden und Dokumentation der Prüfung
  • Vermittlung der Vorgehensweise bei Prüfungen anhand von Praxisbeispielen
  • Praktische Durchführung einer Prüfung und der Montage eines Fahrgerüstes (fahrbaren Arbeitsbühne)
  • Maßnahmen bei defekten Fahrgerüsten (fahrbaren Arbeitsbühnen)

Seminarorte

  • KRAUSE-Werk Alsfeld
  • Vor Ort in Ihrem Unternehmen

Teilnahmevoraussetzungen

Die Seminarteilnahme selbst erfordert keine bestimmten Voraussetzungen. Jedoch muss für die Bestellung zur Befähigten Person das notwendige Fachwissen anhand der Kriterien „Berufsausbildung“, „Berufserfahrung“ und „zeitnahe berufliche Tätigkeit“ entsprechend BetrSichV und TRBS 1203 nachgewiesen werden.

Das Seminar „Steigleitern“ vermittelt innerhalb eines Seminartages das notwendige Wissen für sichere Planung, Betrieb und Nutzung der verschiedenen Arten von Steigleitern im Unternehmen. Die Teilnehmer erwerben außerdem die notwendigen Fachkenntnisse, um als sachkundige bzw. Befähigte Person die regelmäßige Prüfung der Steigleitern durchzuführen und zu dokumentieren. Die ausführliche Besprechung zahlreicher Praxisbeispiele sowie eine Prüfungssimulation sind fester Bestandteil des Seminars.

Das Seminar vermittelt ausschließlich Inhalte zum Themengebiet „ortsfest montierte Steigleitern“. Mobile Leitern und Tritte sowie deren Prüfung werden nicht behandelt.

Das Seminar richtet sich an alle Arbeitgeber, Führungsund Fachkräfte, die Steigleitern planen, bereitstellen und benutzen und damit zu deren wiederkehrenden Prüfung verpflichtet sind. Dazu gehören Unternehmen aller Art wie z. B. Montagebetriebe, Behörden und Industrieunternehmen. Für die Teilnahme eignen sich insbesondere Mitarbeiter aus den Bereichen Instandhaltung, Facility Management und Wartung sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte.

Seminarinhalt

  • Die „sachkundige bzw. Befähigte Person“ (Rechtsgrundlage, Definition, Aufgaben)
  • Relevante Normen und Vorschriften des deutschen Arbeitsschutzrechts
  • Technische Grundlagen zu Steigleitern (Bauarten, Spezifikationen, Planung, Montage)
  • Sichere Bereitstellung, Nutzung und Montage von Steigleitern
  • Theoretische Einweisung in Methoden und Dokumentation der Prüfung
  • Vermittlung der Vorgehensweise bei Prüfungen anhand von Praxisbeispielen
  • Praktische Durchführung einer Prüfung
  • Maßnahmen bei defekten Steigleitern

Seminarorte

  • KRAUSE-Werk Alsfeld
  • Attraktive Seminarhotels deutschlandweit
  • Vor Ort in Ihrem Unternehmen

Teilnahmevoraussetzungen

Die Seminarteilnahme selbst erfordert keine bestimmten Voraussetzungen. Jedoch muss für die Bestellung zur Befähigten Person das notwendige Fachwissen anhand der Kriterien „Berufsausbildung“, „Berufserfahrung“ und „zeitnahe berufliche Tätigkeit“ entsprechend BetrSichV und TRBS 1203 nachgewiesen werden.

Dieses zweitägige KombiSeminar vermittelt umfassendes Wissen für die sichere Bereitstellung, Nutzung und regelmäßige Prüfung von mobilen Arbeitsmitteln (Leitern, Tritten, Fahrgerüsten / fahrbaren Arbeitsbühnen) sowie ortsfest montierten Steigleitern. Die Teilnehmer erwerben die notwendigen Fachkenntnisse, um als Befähigte bzw. sachkundige Person die vorgeschriebenen Prüfungen eigenständig und rechtskonform durchführen und dokumentieren zu können.

Der erste Seminartag fokussiert auf mobile Arbeitsmittel, der zweite Tag behandelt ausführlich ortsverbaute Steigleitern. Zahlreiche Praxisbeispiele und eine Prüfungssimulation sorgen für hohen Praxisbezug.

Seminarinhalt

Tag 1 – Mobile Leitern, Tritte, Fahrgerüste (fahrbare Arbeitsbühnen):

  • Rechtsgrundlagen & Aufgaben der „Befähigten Person“
  • Normen und Vorschriften des Arbeitsschutzrechts
  • Technische Grundlagen: Bauarten, Spezifikationen, sichere Nutzung
  • Theoretische Einweisung in Prüfmethoden und Dokumentation
  • Praxisbeispiele zur Prüfung und Maßnahmen bei Mängeln

Tag 2 – Ortsfeste Steigleitern:

  • Rolle und Anforderungen an die sachkundige bzw. Befähigte Person
  • Planung, Auswahl, Montage und Nutzung ortsfester Steigleitern
  • Prüfmethoden und rechtssichere Dokumentation
  • Prüfungssimulation und Fallbeispiele aus der Praxis
  • Vorgehen bei beschädigten oder fehlerhaften Steigleitern

Seminarorte

  • KRAUSE-Werk Alsfeld
  • Attraktive Seminarhotels deutschlandweit
  • Vor Ort in Ihrem Unternehmen

Teilnahmevoraussetzungen

Für die Seminarteilnahme sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich. Für die Bestellung zur Befähigten Person muss das notwendige Fachwissen gemäß BetrSichV und TRBS 1203 durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und aktuelle berufliche Tätigkeit nachgewiesen werden.

KombiSeminar: Mobile Leitern, Tritte und Fahrgerüste (fahrbare Arbeitsbühnen) & ortsfeste Steigleitern

Neben den Einzelseminaren zu mobilen Leitern, Tritten und Fahrgerüsten sowie zu ortsfesten Steigleitern bietet KRAUSE ein KombiSeminar an, das beide Themenbereiche in kompakter Form vereint. Innerhalb von zwei Seminartagen erhalten die Teilnehmer das vollständige Wissen, um im Unternehmen als „Befähigte Person“ bestellt werden zu können. Während der erste Tag auf die sichere Prüfung und Anwendung mobiler Steigtechnik fokussiert, widmet sich der zweite Tag ausführlich den Anforderungen und Prüfungen ortsfester Steigleitern. Durch diese Kombination entsteht ein umfassender Überblick über alle relevanten Steigtechnikprodukte, ergänzt um rechtliche Grundlagen, Normen, praktische Prüfmethoden und die notwendige Dokumentation. Damit richtet sich das KombiSeminar vor allem an Verantwortliche, die verschiedene Arbeitsmittel betreuen und eine effiziente, praxisorientierte Ausbildung suchen.

Digitale Unterstützung für "Befähigte Personen"

  • Effiziente Prüfprozesse: Mit der digitalen Arbeitsmittel-Prüfsoftware von wosatec können “Befähigte Personen” Prüfungen von Leitern, Tritten, Fahrgerüsten, ortsfesten Steigleitern und vielen weiteren Arbeitsmitteln papierlos, rechtssicher und zeitsparend durchführen.
  • Automatische Dokumentation: Prüfberichte werden direkt als PDF erstellt und archiviert. Die Software erinnert automatisch an fällige Prüfintervalle und unterstützt die lückenlose Nachweisführung.
  • Flexibilität und Nachhaltigkeit: Die Lösung ist sowohl online als auch offline nutzbar, ermöglicht die Verwaltung aller Arbeitsmittel im Betrieb und trägt durch Digitalisierung zur Nachhaltigkeit bei.

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Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Unser Seminar-Team unterstützt Sie bei der Auswahl des passenden Angebots und berät Sie individuell zu Inhalten, Terminen und Teilnahmeoptionen.

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Steigen und Retten mit PSAgA

Grundlegende Information zur persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Um Mitarbeiter bei Arbeiten in Höhen und Tiefen gegen Absturz zu sichern, wird häufig persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) verwendet. Der Arbeitgeber ist dabei dafür verantwortlich, dass Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter geschützt werden. Hierbei sind von der Auswahl über die Bereitstellung bis hin zur Nutzung der PSAgA verschiedene Vorschriften, Regeln sowie der Stand der Technik zu beachten. Insbesondere schreibt die DGUV-Regel 112-198 vor, dass Mitarbeiter, die PSAgA benutzen, mindestens alle 12 Monate praktisch und theoretisch unterwiesen werden müssen. Des Weiteren muss nach ArbStättV in Verbindung mit DGUV-Regel 112-199 ein Konzept sowie ausgebildete Mitarbeiter zur Rettung der Nutzer von PSAgA vorhanden sein.

Details zu unseren Seminaren zur befähigten Person für PSAgA

Das Grundlagenseminar „Steigen und Retten mit PSAgA“ vermittelt innerhalb von zwei Seminartagen ausführlich das nach den DGUV-Regeln 112-198 und 112-199 notwendige Wissen für die sichere Nutzung von PSAgA sowie die Rettung mittels und aus derselben. Die geforderten theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte nach den Vorgaben der Unfallversicherung sowie der Berufsgenossenschaften sind fester Bestandteil des Seminars. Das Seminar richtet sich an alle Arbeitgeber, Führungsund Fachkräfte, die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz nutzen. Dazu gehören in erster Linie Personen, die in absturzgefährdeten Bereichen arbeiten oder Höhenarbeiten durchführen wie z. B. Monteure, Gerüstbauer, Handwerker oder Instandhalter. Das Seminar ist dabei insbesondere für Personen geeignet, die zum ersten Mal in der Nutzung und Rettung von und mit PSAgA unterwiesen werden sollen. Für die regelmäßig geforderte Auffrischung des Fachwissens empfiehlt sich das Auffrischungsseminar „Steigen und Retten mit PSAgA“.

Seminarinhalt

  • Allgemeine Grundlagen des Arbeitsschutzes
  • Gültige Normen und Vorschriften – insbesondere DGUV-Regeln 112-198 und 112-199
  • Grundlagenwissen zur PSAgA und RA (Rettungsausrüstung) – Arten und Varianten von PSAgA und RA, Materialkunde, Lagerung und Pflege
  • Erkennen von Mängeln
  • Mögliche Gefährdungen, Unfallfolgen und Folgen von unsachgemäßer Verwendung
  • Korrekte einsatzbezogene Anwendung der PSAgA inkl. Praxisübungen (Anlegen der PSAgA, Überprüfung vor Gebrauch, Sicherung mittels PSAgA)
  • Einsatzbezogene Rettung mittels PSAgA/RA inkl. Praxisübungen (Rettungsverfahren, Sicht- und Funktionskontrolle der RA)
  • Einleitung von Erste-Hilfe-Maßnahmen

Seminarorte

  • Externe KRAUSE-Schulungsstätte
  • Vor Ort in Ihrem Unternehmen

Teilnahmevoraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar und die anschließende Nutzung der PSAgA sowie die Rettung mittels dieser, sind folgende Voraussetzungen notwendig:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Körperliche und geistige Eignung (Empfehlung: Nachweis durch eine gültige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung)
  • Empfehlung: gültiger Erste-Hilfe-Kurs
  • Festes Schuhwerk (Empfehlung: Sicherheitsschuhe) und geeignete Kleidung
  • Eigene zertifizierte und geprüfte PSAgA (Für das Seminar wird eine Leihausrüstung zur Verfügung gestellt. Diese ist im Seminarpreis inbegriffen.)

Das Auffrischungsseminar „Steigen und Retten mit PSAgA“ vermittelt innerhalb von einem Seminartag ausführlich das nach den DGUV-Regeln 112-198 und 112-199 notwendige Wissen für die sichere Nutzung von PSAgA sowie die Rettung mittels und aus derselben. Die geforderten theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte nach den Vorgaben der Unfallversicherung sowie der Berufsgenossenschaften sind fester Bestandteil des Seminars. Das Seminar richtet sich an alle Arbeitgeber, Führungs- und Fachkräfte, die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz nutzen. Dazu gehören in erster Linie Personen, die in absturzgefährdeten Bereichen arbeiten oder Höhenarbeiten durchführen wie z. B. Monteure, Gerüstbauer, Handwerker oder Instandhalter. Das Seminar ist dabei ausschließlich für Personen geeignet, die bereits in der Nutzung von und der Rettung mittels PSAgA unterwiesen sind und dient der gesetzlich vorgeschriebenen Auffrischung des Fachwissens. Für die Erstunterweisung empfiehlt sich das Grundlagenseminar „Steigen und Retten mit PSAgA“.

Seminarinhalt

  • Allgemeine Grundlagen des Arbeitsschutzes
  • Gültige Normen und Vorschriften – insbesondere DGUV-Regeln 112-198 und 112-199
  • Grundlagenwissen zur PSAgA und RA (Rettungsausrüstung) – Arten und Varianten von PSAgA und RA, Materialkunde, Lagerung und Pflege
  • Erkennen von Mängeln
  • Mögliche Gefährdungen, Unfallfolgen und Folgen von unsachgemäßer Verwendung
  • Korrekte einsatzbezogene Anwendung der PSAgA inkl. Praxisübungen (Anlegen der PSAgA, Überprüfung vor Gebrauch, Sicherung mittels PSAgA)
  • Einsatzbezogene Rettung mittels PSAgA/RA inkl. Praxisübungen (Rettungsverfahren, Sicht- und Funktionskontrolle der RA)
  • Einleitung von Erste-Hilfe-Maßnahmen

Seminarorte

  • Externe KRAUSE-Schulungsstätte
  • Vor Ort in Ihrem Unternehmen

Teilnahmevoraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar und die anschließende Nutzung der PSAgA sowie die Rettung mittels dieser, sind folgende Voraussetzungen notwendig:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Körperliche und geistige Eignung (Empfehlung: Nachweis durch eine gültige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung)
  • Empfehlung: gültiger Erste-Hilfe-Kurs
  • Festes Schuhwerk (Empfehlung: Sicherheitsschuhe) und geeignete Kleidung
  • Eigene zertifizierte und geprüfte PSAgA (Für das Seminar wird eine Leihausrüstung zur Verfügung gestellt. Diese ist im Seminarpreis inbegriffen.)

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Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

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Anwenderschulungen und Produktschulungen

Schulungen für Leitern, Tritte, FahrGerüste und Steigleitern

Ihre Sicherheit im Umgang mit unseren Produkten (Leiter, Tritt, FahrGerüst oder Steigleiter) liegt uns besonders am Herzen. Daher bieten wir Ihnen professionelle Schulungen und regelmäßige Prüfungen für Leitern, Tritte, FahrGerüste und Steigleitern. In einer Anwenderschulung, Produktschulung oder Produktunterweisung vermitteln Ihnen unsere erfahrenen Schulungsleiter fundierte Fachkenntnisse zur sicherheitsgerechten Handhabung von KRAUSE-Produkten nach den entsprechenden Vorschriften der DGUV (vorher BGI). Wir gewährleisten damit eine qualifizierte Weiterbildung, die den Teilnehmern eine sehr hohe Beratungs- und Produktkompetenz verschafft. Somit vermeiden Sie Unfälle wirkungsvoller und sorgen für mehr Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen.

Jede Schulung und Unterweisung wird von einem unserer Schulungsleiter mit langjähriger Erfahrung durchgeführt. Dieser gibt Ihnen praxisbezogenes Knowhow und Tipps im Umgang mit Tritten, Leitern, FahrGerüsten und Steigleitern an die Hand. In der Anwenderschulung für Tritte, Leitern, FahrGerüste und Steigleitern erhalten Sie Handlungsanleitungen für die bestimmungsgemäße Verwendung unserer Steigsysteme und einen Einblick in die Gefährdungsbeurteilung bei unseren Produkten. Unsere Schulungen und Seminare führen wir bundesweit, bei Ihnen vor Ort oder in unserer Niederlassung in Alsfeld durch. Gerne passen wir Schulungen und Seminare individuell für Sie an.

Ihre KRAUSE-Vorteile auf einen Blick

  • Mitarbeiter mit sehr hoher Beratungs- und Produktkompetenz.
  • Vorgaben an den Arbeitsschutz werden eingehalten.
  • Weniger Arbeitsunfälle durch sichere Arbeitsmittel und Fachpersonal.
  • Mehr Sicherheit für Ihre Mitarbeiter.
  • Umfangreiches Informationsmaterial.
  • Unterstützung bei Erstellung von Montage- und Betriebsanweisungen.
  • Langfristige und effiziente Nutzung der Arbeitsmittel.
  • Fachkundige Ansprechpartner im eigenen Betrieb.
  • Regelmäßige SafetyService-Newsletter.

Besuchen Sie unsere Anwenderschulungen und Produktschulungen 

Je nach Kundenwunsch vor Ort oder in unserem Werk in Alsfeld 

Schulungstermin vereinbaren

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Alle Informationen zu unseren Dienstleistungen erhalten Sie auch als Download in unserem SafetyServices Katalog
 

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Fragen rund um Seminarinhalte und Teilnahme

Sie haben Fragen zur Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten oder zur Schulung zur befähigten Person? Hier findest du die wichtigsten Antworten zu Inhalten, Voraussetzungen, Gültigkeit und Organisation unserer Seminare – kompakt und verständlich aufbereitet.

Ja, entsprechend §14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Leitern, Tritte und Fahrgerüste wiederkehrend geprüft werden.

Leitern und Tritte müssen in regelmäßigen Abständen geprüft werden, die anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen sind. Dabei orientiert man sich unter anderem an Betriebsverhältnissen, Nutzungshäufigkeit und Beanspruchung.

Da bei Fahrgerüsten die Sicherheit von den Montagebedingungen beim jeweiligen Aufbau abhängt, müssen diese nach jedem Auf- und auch Umbau geprüft werden. Zusätzlich dazu muss eine Prüfung in regelmäßigen Abständen erfolgen, wobei diese wieder anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen sind.

Entsprechend §14 BetrSichV sowie der technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 muss die Prüfung von einer sogenannten „befähigten Person“ durchgeführt werden.

Die befähigte Person muss über das erforderliche Fachwissen zur Prüfung der jeweiligen Arbeitsmittel verfügen. Dieses wird laut BetrSichV und TRBS 1203 durch „Berufsausbildung“, „Berufserfahrung“ und „zeitnahe berufliche Tätigkeit“ nachgewiesen.

Der Arbeitgeber legt je nach vorhandenen Arbeitsmitteln anhand der Vorgaben aus BetrSichV und TRBS 1203 fest, welche Qualifikationen die befähigte Person genau benötigt. Auf dieser Grundlage wird ein Mitarbeiter mit dem erforderlichen Fachwissen ausgewählt, gegebenenfalls weitergebildet und schriftlich zur „befähigten Person“ für die Prüfung der jeweiligen Arbeitsmittel ernannt.

Im Seminar erhält der Teilnehmer umfangreiches Fachwissen zu Leitern, Tritten und Fahrgerüsten. Das Seminarzertifikat kann als Qualifikationsnachweis für den Erwerb dieses Fachwissens genutzt werden. Die letztendliche Auswahl und Bestellung der befähigten Person anhand der in BetrSichV und TRBS 1203 vorgegebenen Kriterien muss jedoch der Arbeitgeber selbst vornehmen.

Für alle Personen, Arbeitgeber und Beschäftigte, die Leitern, Tritte und Fahrgerüste bereitstellen, benutzen und damit gemäß der BetrSichV § 3 zu deren wiederkehrender Prüfung verpflichtet sind. Dazu gehören z. B. alle Unternehmen, Behörden und insbesondere Mitarbeiter aus den Bereichen Instandhaltung und Wartung sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte.

Das Seminar ist sowohl zur Erstqualifikation als auch als Fortbildung zur Auffrischung des Fachwissens für befähigte Personen geeignet.

Das Zertifikat für das Seminar zur befähigten Person für Leitern, Tritte und Fahrgerüste ist in seiner Gültigkeit gesetzlich nicht begrenzt. Jedoch ist ein erneuter Seminarbesuch spätestens alle drei Jahre zu empfehlen, um das Fachwissen aufzufrischen und auf dem Stand der Technik zu bleiben.

Die Seminarteilnahme selbst erfordert keine bestimmten Voraussetzungen. Jedoch müssen für die Bestellung zur befähigten Person die Kriterien „Berufsausbildung“, „Berufserfahrung“ und „zeitnahe berufliche Tätigkeit“ entsprechend BetrSichV und TRBS 1203 nachgewiesen werden.

Für alle Personen, die regelmäßig oder auch nur gelegentlich auf hochgelegenen Arbeitsplätzen im absturzgefährdeten Bereich arbeiten, gelten Vorschriften zur Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Um Unfälle zu vermeiden, sind die Beschäftigten gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) grundsätzlich zu unterweisen. Konkretere Vorgaben enthalten die DGUV Regeln 112-198 ("Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz") und 112-199 ("Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen"). Die Unterweisung der Benutzer ist vor der ersten Benutzung und danach mindestens einmal jährlich durchzuführen. Die Schulung berücksichtigt die für die sichere Anwendung der PSAgA erforderlichen Ausbildungsinhalte. Den Teilnehmern werden umfassende Kenntnisse über die einschlägigen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik vermittelt. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt in der praktischen Anwendung der verschiedenen Schutzsysteme in der Höhe.

Während sich das Grundlagenseminar über zwei Seminartage erstreckt, kann das jährliche Auffrischungsseminar an einem Seminartag durchgeführt werden. Die für das Seminar benötigte Ausrüstung wird leihweise zur Verfügung gestellt und ist im Seminarpreis enthalten.

Das Kompaktseminar für Befähigte Personen wird deutschlandweit in attraktiven Seminarhotels durchgeführt. Alle Seminartermine und -ort finden Sie HIER.

Die verschiedenen Praxisseminare zu Leitern, Tritten, Fahrgerüsten und Steigleitern finden in unseren modernen Schulungsräumen in Alsfeld statt und ermöglichen durch einen umfangreichen Bestand an Anschauungsobjekten eine praxisnahe Wissensvermittlung. Alle Seminartermine und -ort finden Sie HIER.

Das Grundlagen- und Auffrischungsseminar "Steigen und Retten mit PSAgA" wird in einer externen KRAUSE-Schulungsstätte oder, wenn von Ihnen gewünscht, auch bei Ihnen vor Ort durchgeführt. 

Des Weiteren bietet das KRAUSE Vor-Ort-Seminar die Möglichkeit, ein Seminar mit individuell auf Ihre Wünsche zugeschnittenen Inhalten an einem Ort Ihrer Wahl (z. B. in Ihrem Unternehmen) deutschlandweit durchzuführen. Sie bestimmen Termin und Ort des Seminars. Nehmen Sie dafür unter seminare@krause-systems.de Kontakt mit uns auf.

Eine Anmeldung zu einem unserer Seminartermine können Sie unkompliziert über unseren Seminarkalender vornehmen.

Jetzt anmelden!

Sie erhalten direkt nach Absenden des Formulars eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Daten bestätigt. Nach Prüfung durch unser Seminarteam erhalten Sie anschließend eine offizielle Anmeldebestätigung per E-Mail. Ca. 2 Wochen vor dem Seminar teilen wir Ihnen noch einmal alle wichtigen Daten, wie Ort und Zeit mit.

Die Rechnung für die Seminarteilnahme erhalten Sie nach dem Seminar per Post oder E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse.

Weitere Informationen finden Sie in unseren AGB.

Das sagen Teilnehmer von KRAUSE-Seminaren:

Wer Leitern, Tritte, Fahrgerüste (fahrbare Arbeitsbühnen) und ortsfeste Steigleitern im Unternehmen bereitstellt, muss diese regelmäßig prüfen lassen. Unsere Seminare bereiten Ihre Mitarbeitenden gezielt auf diese Aufgabe vor.

Befähigte Person werden!

 

Um Mitarbeiter bei Arbeiten in Höhen und Tiefen gegen Absturz zu sichern, wird häufig persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) verwendet. Der Arbeitgeber ist dabei dafür verantwortlich, dass Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter geschützt werden.

Steigen und Retten mit PSAgA

 

Nicht nur Prüfverantwortliche müssen geschult sein. Unsere Schulungen zeigen, wie Leitern, Fahrgerüste und PSAgA sicher und normgerecht eingesetzt werden.

Schulungen für Leitern, Fahrgerüste & PSAgA

 

Sie möchten direkt sehen, welche Seminare aktuell angeboten werden? Hier finden Sie die vollständige Übersicht – inklusive Termin, Format und Buchungsmöglichkeit.

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Messen/Sonstige Termine

03.03.2026 - 06.03.2026

Eisenwarenmesse 2026

Internationale Eisenwarenmesse Köln
Halle: 3.2
Stand: A030

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18.03.2026 - 19.03.2026

SOLIDS 2026

Messe Dortmund
Stand: 6-I06

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24.03.2026 - 26.03.2026

LogiMAT 2026

Internationale Fachmesse für Intralogistik-Lösungen und Prozessmanagement
Halle: 3
Standnummer: 3C27

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15.04.2026 - 16.04.2026

BUS2BUS 2026

Die BUS2BUS ist Business-Plattform und Trend-Barometer für die Bus- und Zulieferindustrie in Deutschland und Europa.

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22.09.2026 - 25.09.2026

InnoTrans 2026

Internationale Fachmesse für Verkehrstechnik

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06.10.2026 - 08.10.2026

Motek 2026

Internationale Fachmesse für Produktions- und Montageautomatisierung

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