FAQ - Frequently Asked Questions - Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend haben wir Ihnen Antworten auf Ihre am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt. Sollten Sie dennoch eine Frage haben, auf die unsere FAQ keine Antwort geben, beantworten wir Ihnen diese gerne im Einzelnen. Kontaktieren Sie uns dazu bitte über das Kontaktformular.

Fragen zu unseren Produkten:

  • Informationen zum Aufstellen und Gebrauch von Leitern, finden sie in unserer Benutzerinformation für Leitern
  • Informationen zum Aufstellen und Gebrauch von Gerüsten, finden Sie in der gerüstspezifischen Aufbau- und Verwendungsanleitung oder auf der entsprechenden Produktseite.
     

Vor dem Gebrauch der Leiter

  • Sind Sie gesundheitlich in der Lage, die Leiter zu benutzen? Bestimmte gesundheitliche Gegebenheiten, Medikamenteneinnahme, Alkohol oder Drogenmissbrauch können bei der Benutzung der Leiter zu einer Gefährdung der Sicherheit führen.
  • Beim Transport von Leitern auf Dachträgern oder in einem Lastkraftwagen zur Verhinderung von Schäden sicherstellen, dass sie auf angemessene Weise befestigt/angebracht sind.
  • Prüfen der Leiter nach der Lieferung und vor der ersten Benutzung, um den Zustand und die Funktion aller Teile festzustellen.
  • Sichtprüfung der Leiter auf Beschädigung und sichere Benutzung zu Beginn jedes Arbeitstages, an dem die Leiter benutzt werden muss.
  • Für gewerbliche Benutzer ist eine regelmäßige Überprüfung erforderlich.
  • Sicherstellen, dass die Leiter für den jeweiligen Einsatz geeignet ist.
  • Keine beschädigte Leiter benutzen.
  • Alle Verunreinigungen an der Leiter beseitigen, z. B. nasse Farbe, Schmutz, Öl oder Schnee.
  • Vor der Benutzung einer Leiter bei der Arbeit sollte eine Risikobewertung unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften im Land der Benutzung durchgeführt werden.
     

 In Stellung bringen und Aufstellen der Leiter

  • Die Leiter muss in der richtigen Aufstellposition aufgestellt werden, z. B. richtiger Aufstellwinkel für AnlegeLeitern (Neigungswinkel 65 bis 75 °); Sprossen oder Auftritte müssen waagerecht sein. StehLeitern müssen vollständig geöffnet sein.
  • Sperreinrichtungen, sofern angebracht, müssen vor der Benutzung vollständig gesichert werden.
  • Die Leiter muss auf einem ebenen, waagerechten und unbeweglichen Untergrund stehen.
  • Eine AnlegeLeiter sollte gegen eine ebene, feste Fläche gelehnt und vor der Benutzung gesichert werden, z. B. durch eine Befestigung oder Verwendung einer geeigneten Einrichtung zur Sicherstellung der Standfestigkeit. 
  • Die Leiter darf niemals von oben her in eine neue Stellung gebracht werden.
  • Wenn die Leiter in Stellung gebracht wird, ist auf das Risiko einer Kollision zu achten, z. B. mit Fußgängern, Fahrzeugen oder Türen. Türen (jedoch nicht Notausgänge) und Fenster im Arbeitsbereich verriegeln, falls möglich.
  • Alle durch elektrische Betriebsmittel im Arbeitsbereich gegebenen Risiken feststellen, z. B. Hochspannungs- Freileitungen oder andere freiliegende elektrische Betriebsmittel.
  • Die Leiter muss auf ihre Füße gestellt werden, nicht auf die Sprossen bzw. Stufen.
  • Die Leitern dürfen nicht auf rutschige Flächen gestellt werden (z. B. Eis, blanke Flächen oder deutlich verunreinigte feste Flächen), sofern nicht durch zusätzliche Maßnahmen verhindert wird, dass die Leiter rutscht oder dass die verunreinigten Stellen ausreichend sauber sind.
     

Benutzung der Leiter

  • Die maximale Nutzlast der jeweiligen Leiternart nicht überschreiten.
  • Nicht zu weit hinauslehnen; Benutzer sollten ihre Gürtelschnalle (den Nabel) zwischen den Holmen halten und mit beiden Füßen auf derselben Stufe/Sprosse stehen.
  • Nicht ohne zusätzliche Sicherung in größerer Höhe von einer Anlegeleiter wegsteigen, z. B. Befestigung oder Verwendung einer geeigneten Vorrichtung zur Sicherung der Standsicherheit.
  • Stehleitern nicht zum Aufsteigen auf eine andere Ebene benutzen.
  • Die obersten drei Stufen/Sprossen einer Anlegeleiter nicht als Standfläche benutzen.
  • Die obersten zwei Stufen/Sprossen einer Stehleiter ohne Plattform und Haltevorrichtung für Hand/Knie nicht als Standfläche benutzen.
  • Die obersten vier Stufen/Sprossen einer Stehleiter mit aufgesetzter Schiebeleiter nicht als Standfläche benutzen.
  • Leitern sollten nur für leichte Arbeiten von kurzer Dauer benutzt werden.
  • Für unvermeidbare Arbeiten unter elektrischer Spannung nicht leitende Leitern benutzen.
  • Die Leiter nicht im Freien bei ungünstigen Wetterbedingungen, z. B. starkem Wind, Vereisung… nutzen.
  • Vorsichtsmaßnahmen treffen, damit keine Kinder auf der Leiter spielen.
  • Türen (jedoch nicht Notausgänge) und Fenster im Arbeitsbereich verriegeln, falls möglich.
  • Immer mit dem Gesicht zur Leiter aufsteigen und absteigen.
  • Beim Aufsteigen und Absteigen an der Leiter gut festhalten.
  • Die Leiter nicht als Überbrückung benutzen.
  • Beim Aufsteigen auf die Leiter geeignete Schuhe tragen.
  • Übermäßige seitliche Belastungen vermeiden, z. B. beim Bohren in Mauerwerk und Beton.
  • Nicht zu lange ohne regelmäßige Unterbrechungen auf der Leiter bleiben (Müdigkeit ist eine Gefahr).
  • Anlegeleitern für den Zugang zu einer größeren Höhe sollten mindestens 1 m über den Anlegepunkt hinaus ausgeschoben werden.
  • Gegenstände, die beim Besteigen einer Leiter transportiert werden, sollten nicht schwer und leicht zu handhaben sein.
  • Arbeiten, die eine seitliche Belastung bei Stehleitern bewirken, z. B. seitliches Bohren durch feste Werkstoffe (z. B. Mauerwerk oder Beton) vermeiden.
  • Beim Arbeiten auf einer Leiter mit einer Hand festhalten oder, falls dies nicht möglich ist, zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen treffen.

Grundsätzlich können alle KRAUSE-Leitern im Innen- und Außenbereich verwendet werden. Achten Sie allerdings immer darauf, dass die Leitern auf einem tragfähigen und nicht rutschigen Untergrund aufgestellt werden. Es ist besonders wichtig, dass die Leiter ebenerdig steht, sodass ein gleichmäßiger Druck auf alle Holme verteilt wird. Besondere Vorsicht ist bei Leitern mit kleinen Holmgrößen geboten, da der Holm ohne tragfähige Unterlage auf weichem Untergrund (z.B. Rasen, Wiese etc.) einsinken und dadurch abknicken kann. Für einen sicheren Stand auf diesen Untergründen empfiehlt sich daher die Verwendung des entsprechenden optionalen Sicherheitszubehörs, wie einer Traverse für mehr Auflagefläche oder den Leiterspitzen zum Fixieren in weichen Untergründen.

Die maximale Standhöhe auf einer Leiter beträgt ca. 11 m (Seilzugleiter 2x24 Sprossen). Das Arbeiten in diesen Höhen erfordert immer eine Gefährdungsbeurteilung bezüglich der geplanten Tätigkeiten auf der Leiter.

Für die gewerbliche Nutzung, darf laut DGUV-Vorschrift 38: Bauarbeiten (§ 7) der Standplatz auf einer Leiter nicht höher als 7 m über der Aufstellfläche liegen.

Die maximale Standhöhe auf einem Fahrgerüst beträgt beim Einsatz im Gebäude 12 m und außerhalb von Gebäuden 8 m.

Bei Leitern dürfen die obersten Sprossen/Stufen nicht bestiegen werden, es sei denn sie sind so beschaffen, dass ein sicheres Stehen gewährleistet ist (z. B. Sicherheitsbrücke mit Halteeinrichtung).

Die maximale Steighöhe bei Stehleitern ohne Haltevorrichtung ist die dritte Stufe/Sprosse von oben!

Die maximale Nutzlast der jeweiligen Leiterart darf nicht überschritten werden. Laut der BG Bau und der DIN EN 131 dürfen Leitern mit max. 150 kg belastet werden. Alle KRAUSE-Leitern sind nach der Norm DIN EN 131 geprüft und dürfen somit mit maximal 150 kg belastet werden.

Für die gewerbliche Nutzung darf laut BG Bau (DGUV-Vorschrift §7) der Standplatz auf einer Leiter nicht höher als 7 m über der Aufstellfläche liegen.

Bei Kleingerüsten beträgt die maximale Belastbarkeit ebenfalls 150 kg. Die Gerüstsysteme ClimTec, ProTec und STABILO erfüllen die Gerüstgruppe 3, was einer Belastbarkeit von 200kg/m² entspricht. Die m² Angabe ergibt sich aus der Größe der Belagbühne und ist mit 200 zu multiplizieren. Das Ergebnis entspricht der Gesamtbelastung des Gerüstes. Beispiel: STABILO Serie 100 – Belagbühnengröße: 0,63 m x 2,50 m = 1,575 m² x 200 kg = 315 kg

 

Je nach Leiterntyp wird die oberste Stufe, die Plattform, mitgezählt. So hat eine einseitig begehbare Stufen-Stehleiter mit vier Stufen, drei Stufen plus Plattform. Die Plattform darf auch vollumfänglich benutzt werden. Vorsicht ist bei Stehleitern ohne Haltevorrichtung geboten. Hier dürfen die drei letzten Stufen/Sprossen nicht benutzt werden.

Um den Höhenunterschied von Treppenstufen und Absätzen auszugleichen, empfiehlt sich die Verwendung einer Gelenk-Teleskopleiter, Gelenk-Combileiter oder treppengängigen Vielzweckleiter. Alternativ können Sie unsere anderen Leitern auch mit dem jeweiligen CombiSystem Zubehörteil ausstatten, um eine Niveauregulierung zu erreichen. Dabei sollten Sie auf die KRAUSE Holmverlängerung Art. 122292 oder auf den KRAUSE Traversen-Höhenausgleich Art. 122285 zurückgreifen.

Die Anzahl der Ballastgewichte ist von der jeweiligen Gerüsthöhe, Gerüstlänge und dem Einsatzort (Innen- oder Außenbereich) abhängig. Im Außenbereich werden aufgrund der Windlasten grundsätzlich mehr Ballastgewichte benötigt. Die Anzahl der erforderlichen Ballastgewichte entnehmen Sie den Ballastierungstabellen der jeweiligen Bedienungsanleitung (Aufbau- und Verwendungsanleitung). Die Bedienungsanleitung des jeweiligen Gerüstes können Sie auf der jeweiligen Produktseite für Fahrgerüste herunterladen.

Preisanfragen:

Nein. Wir bieten unsere Produkte nicht über einen Werksverkauf an. Alle KRAUSE Produkte erhalten Sie im qualifizierten

  • Bau- und Fachmarkt
  • Onlinehandel
  • Versand- und Großhandel
     

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen über unser Kontaktformular zur Verfügung.

Ersatzteile, Reparatur und Reklamation:

Ersatz- und Zubehörteile erhalten Sie mit der jeweiligen Artikelnummer im

  • Bau- und Fachmarkt
  • Onlinehandel
  • Versand- und Großhandel

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern über unser Kontaktformular zur Verfügung.

Das CombiSystem Zubehör passt zu allen drei Produktserien: STABILO, MONTO und CORDA.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Kaufbeleg an den jeweiligen Händler, bei dem Sie das KRAUSE-Produkt bezogen haben.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Kaufbeleg an den jeweiligen Händler, bei dem Sie das KRAUSE-Produkt bezogen haben.

Anforderung von Aufbau / Bedienungsanleitung:

Jedes KRAUSE-Produkt enthält eine Aufbau- und Verwendungsanleitung oder eine Gebrauchs- und Bedienungsanleitung in seinem Lieferumfang. Sollte diese verloren gehen, finden Sie die entsprechenden Aufbau- und Verwendungsanleitungen für Gerüste auf der jeweiligen Produktseite für Fahrgerüste oder die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen für Leitern auf der jeweiligen Produktseite für Leitern, sowie in unserem Download-Bereich.

Händlernachweise / Bezugsquellen:

Alle KRAUSE-Produkte erhalten Sie im qualifizierten

  • Bau- und Fachmarkt
  • Onlinehandel
  • Versand- und Großhandel.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern über unser Kontaktformular zur Verfügung.

Anfrage Aufstockung von FahrGerüsten (fahrbaren Arbeitsbühnen):

Folgende KRAUSE-Gerüste können nicht aufgestockt werden:

  • Leitergerüst
  • Kleingerüst
  • Klappgerüst
  • Montagegerüst
  • Gelenkgerüst
  • Plattformgerüst

Die Gerüste der Serie ClimTec sind bis maximal 7 Meter aufstockbar. Die Gerüste der Serie ProTec bis 12,30 Meter. Benötigen Sie von vorneherein eine größere Arbeitshöhe informieren Sie sich über die FahrGerüste STABILO mit einer Arbeitshöhe von bis zu 14,40 Meter.

Informationen über die unterschiedlichen Aufbauvarianten sowie Zusatzteile, erhalten Sie auf der jeweiligen Produktdetailseite: www.krause-systems.de/produkte/fahrgerueste.html

FahrGerüste (fahrbare Arbeitsbühnen):

Wie der Name bereits vermuten lässt, handelt es sich bei fahrbaren Arbeitsbühnen (Fahrgerüsten) um mobile Gerüste, deren Arbeitsposition auch im aufgebauten Zustand mit Leichtigkeit angepasst werden kann. Durch den geringeren Materialeinsatz stellen Fahrgerüste eine kostengünstigere Alternative zu Fassadengerüsten dar. FahrGerüste können von jedem aufgebaut werden, während man für das Fassadengerüst einen Gerüstbauer braucht. Die Aufbauhöhe ist dabei jedoch auf eine Maximalhöhe begrenzt, die sich sowohl auf den Aufbauort als auch auf das angebrachte Sicherungszubehör bezieht. Durch die Höhenbeschränkung eignen sich Fahrgerüste besonders gut für Einfamilienhäuser und Industrieobjekte mit moderater Höhe.

Theoretisch kann ein Fahrgerüst auch ohne Fahrrollen aufgebaut werden, wenn die Position des Gerüstes während des Einsatzes nicht verändert werden muss. Der normseitige Fachbegriff „fahrbare Arbeitsbühne“ ist die offizielle Bezeichnung für die im alltäglichen Sprachgebrauch meistens als „Fahrgerüst“ benannten Arbeitsmittel. Weitere gängige Bezeichnungen lauten Rollgerüst, Mobilgerüst, Rollrüstung, Arbeitsbühne oder Leichtgerüst. Alle diese Begriffe meinen das gleiche Produkt, eine einfeldige Gerüstkonstruktion.

Allgemein gilt, dass 10 Meter Arbeitshöhe (oberste Standfläche + 2m) im Außenbereich nicht überschritten werden dürfen. Im Innenbereich erreichen KRAUSE Fahrgerüste Arbeitshöhen von bis zu 14,50 m.

Die Arbeitshöhe bezeichnet bei einem Fahrgerüst bzw. einer fahrbaren Arbeitsbühne die maximale mit den Händen erreichbare Höhe, wenn man auf der obersten Plattform steht. Die Differenz von Arbeitshöhe zur Standhöhe beträgt immer 2 Meter.

Standhöhe + 2 m = Arbeitshöhe

Jedem KRAUSE Alu-Fahrgerüst liegt die passende Aufbau- und Verwendungsanleitung bei, die auch online als Download für die jeweiligen Produktserien zur Verfügung steht. Die Aufbau- und Verwendungsanleitungen erläutern Schritt für Schritt den Aufbau der Fahrgerüste. Aus ihnen können auch die je nach Ausbau erforderlichen Ballastierungsangaben entnommen werden. Durch die Änderungen der für fahrbare Arbeitsbühnen geltenden Norm DIN EN 1004 haben sich auch für Auf- und Abbau von KRAUSE Fahrgerüsten grundlegende Änderungen ergeben. Eine dieser Änderungen sieht vor, dass Geländer und Verstrebungen immer von der darunterliegenden Belagbühne aus montiert werden müssen; für die erste Belagbühne eines Fahrgerüstes vom Boden aus. Alternativ können Geländer und Verstrebungen auch durch die geöffnete Belagbühnenluke montiert werden. KRAUSE hat sich aus Sicherheitsgründen bei allen Fahrgerüsten gegen diese Methode entschieden und ermöglicht den Aufbau von der darunterliegenden Ebene.

Alle KRAUSE Fahrgerüste sind sowohl für den Innen-, als auch für den Außeneinsatz geeignet. Die Fahrrollen vieler Modelle lassen sich über eine Spindel dem Untergrund anpassen. Ab einer definierten Arbeitshöhe sichern zudem Ausleger und Ballastgewichte den Arbeitseinsatz auf den Fahrgerüsten. Zu beachten ist, dass beim Aufbau im Außenbereich durch die erhöhte Windlast unterschiedliche Ballastierungsvorgaben gelten. Diese können der Aufbau- und Verwendungsanleitung entnommen werden.

Die KRAUSE Gerüstserien STABILO FaltGerüst, MONTO ProTec XS, ProTec XS 1000, RollTec und RollTec FaltGerüst sowie CORDA FaltGerüst verfügen über eine mit wenigen Handgriffen zusammenklappbare Grundeinheit. Diese kann im zusammengeklappten Zustand schnell und einfach abtransportiert und gelagert werden und ist bei erneutem Einsatz genauso schnell wieder aufgebaut. Alle KRAUSE Fahrgerüste sind sowohl für den Innen-, als auch für den Außeneinsatz geeignet. Die Fahrrollen vieler Modelle lassen sich über eine Spindel dem Untergrund anpassen. Ab einer definierten Arbeitshöhe sichern zudem Ausleger und Ballastgewichte den Arbeitseinsatz auf den Fahrgerüsten. Zu beachten ist, dass beim Aufbau im Außenbereich durch die erhöhte Windlast unterschiedliche Ballastierungsvorgaben gelten. Diese können der Aufbau- und Verwendungsanleitung entnommen werden.

Bei der Belagbühne eines Gerüstes handelt es sich um die horizontale Standfläche, auf der sich die Gerüstanwender während des Arbeitseinsatzes und während des Auf- und Abbaus befinden. Die wasserfeste Phenolharz-Siebdruck-Platte ist rutschhemmend und wird vom Anwender durch die angebrachte selbstschließende Luke zum Auf- und Abstieg durchstiegen. Bei Gerüsten mit doppelter Arbeitsfläche wird auf jeder Ebene eine Belagbühne mit und eine Belagbühne ohne Luke in den Vertikalrahmen eingehängt.

Durch die Änderungen in den Konstruktionsvorgaben der Norm DIN EN 1004 dürfen Belagbühnen nur noch in einem Maximalabstand von 2,25 m eingehängt werden. Durch diese Änderung (vorher war ein Abstand von bis zu 4,00 m möglich) werden mehr Belagbühnen und Geländer benötigt. KRAUSE verringert darüber hinaus den in der Norm geforderten Maximalabstand der Belagbühnen auf 2,00 m, um den Aufbau der Gerüste noch komfortabler und sicherer zu machen. Die unterste Belagbühne darf in einer maximalen Höhe von 3,40 m montiert werden.

Fallstecker dienen der Sicherung der Vertikalrahmen gegen unbeabsichtigtes Ausheben. Sie sichern locker zusammengesteckte Rohrverbindungen oder Vertikalrahmen. Die verzinkten Fallstecker werden dabei in übereinander liegenden Löchern zweier Elemente gesteckt und fallen automatisch in eine Position, in der sie sich nicht mehr von allein lösen können.

Längs- und Querbords dienen als Seitenschutz und werden an der obersten Belagbühne angebracht. Mit ihnen soll ein versehentliches Abrutschen auf der Belagbühne verhindert werden. Auch versehentlich fallengelassene Kleinteile oder Werkzeuge können von den Quer- und Längsbords aufgehalten werden. Diese können ein erhöhtes Gefahrenpotential beim Fall von der obersten Gerüstebene darstellen.

Ausleger sorgen für eine sichere Abstützung und Stabilität eines Fahrgerüstes und werden an den Vertikalrahmen angebracht. Je nach Aufbauort und -höhe müssen zwei oder vier Ausleger angebracht werden. Der Einsatz von Auslegern vergrößert die Aufstellfläche und hat Einfluss auf die notwendige Ballastierung des Fahrgerüstes, was der Ballastierungstabelle in der Aufbau- und Verwendungsanleitung entnommen werden kann.

Für KRAUSE Alu-Fahrgerüste kommen 10 kg schwere Ballastgewichte zum Einsatz. Diese werden auf der Fahrtraverse oder speziellen Ballasthaltern angebracht. Je nach Aufbauhöhe und Einsatzort müssen verschieden viele Ballastgewichte auf den vier Eckpunkten eines Gerüstes angebracht werden. Die genaue Anzahl kann der Ballastierungstabelle in der Aufbau- und Verwendungsanleitung entnommen werden.

Das GuardMatic-System ist ein vorlaufendes Sicherungsgeländer, das von der tiefergelegenen Ebene oder vom Boden aus in die Vertikalrahmen eingehängt werden kann. Es vereint Geländerstrebe, Knieleiste und Diagonale in einer Gerüstkomponente. Es wurde im Zuge der Normänderung für fahrbare Arbeitsbühnen DIN EN 1004 im Jahr 2021 entwickelt, da der Auf- und Abbau von Fahrgerüsten zuvor ohne vorlaufendes Geländer ein erhöhtes Gefahrenpotenzial mit sich gebracht hat. Durchsteigt ein Anwender die Belagbühnenluke mit angebrachtem GuardMatic-System, ist immer rundum ein Geländer zum Schutz vor Abstürzen vorhanden. Durch den Einsatz des GuardMatic-Systems verringert sich darüber hinaus die Anzahl der Einzelteile, was auch Transport und Logistik der Fahrgerüste erleichtert. Die 6-Punkt-Fixierung des GuardMatic-Systems mit dem Vertikalrahmen sorgt für maximale Stabilität in der Höhe und erleichtert den Auf- und Abbau. Nach dem Einsatz können die Diagonalstreben für den Transport eingeklappt und fixiert werden.

Bei einem Breitaufbau-Fahrgerüst handelt es sich um ein Gerüst mit doppelter Arbeitsfläche. Statt einer Belagbühne als Lauf- und Arbeitsfläche werden hier zwei Belagbühnen in den mit doppelter Breite ausgestatteten Vertikalrahmen eingehängt. Bei dieser Aufbauvariante wird eine Belagbühne mit Luke und eine Belagbühne ohne Luke auf jeder Ebene verwendet. Durch die doppelte Arbeitsfläche können diese Fahrgerüste auch von zwei Personen auf einer Ebene benutzt werden. Weiterhin ermöglicht der Breitaufbau den Einsatz von Treppen zum Aufstieg der Fahrgerüste.

Der Aufstieg auf ein Alu-Gerüst mit Rollen erfolgt über den Vertikalrahmen auf der Innenseite des Fahrgerüstes. Die profilierten Sprossen werden wie eine Leiter erklommen und der Anwender durchschreitet dabei die Belagbühnenluke. Bei Kleingerüsten mit einer Standfläche von bis zu einem Meter kann die Belagbühne direkt bestiegen werden. Breitaufbaugerüste mit Treppe werden über die Treppe bestiegen. In diesem Fall wird eine spezielle Belagbühne mit großer Luke verwendet. Der Einsatz einer Treppe macht den Aufstieg auf das fahrbare Alu-Gerüst noch sicherer und ermöglicht es, kleinere Materialmengen, schwere Teile und größeres Werkzeug auf die obere Plattform zu transportieren.

Die maximale Belastung der Belagbühnen wird in kg/m² angegeben. Die Fahrgerüste werden dabei je nach Anwendungsbereich in verschiedene Gerüstgruppen eingeteilt. Für Fahrgerüste sind dabei nur die Lastklassen 2 und 3 relevant:

  • Lastklasse 2: Tätigkeiten, die keine Lagerung von Baustoffen erfordern
  • Lastklasse 3: Tätigkeiten, die ein Lagern von leichten Baustoffen oder Materialien erfordern

Für jede der Lastklassen gilt eine maximale Belastung der Belagbühnen in kg/m². Je nach Belagbühnengröße kann so die Gesamtbelastung ermittelt werden. Diese wird in den Aufbau- und Verwendungsanleitungen der jeweiligen Gerüste immer mit angegeben.

Je nach Ausführung können KRAUSE-Fahrgerüste mit Fahrrollen, Auslegern, Stabilisierungssets und Ballastgewichten ausgestattet sein. Für manche Fahrgerüste können diese als Zubehör erworben werden. Weiterhin können KRAUSE-Fahrgerüste mit einer praktischen einhängbaren Werkzeug-Ablageschale ausgestattet werden. 

Technische Anfragen und Normen:

Grundsätzlich entsprechen alle KRAUSE-Leitern der Norm EN 131 und sind somit für den privaten sowie gewerblichen Einsatz zugelassen. Für den gewerblichen Einsatz empfehlen wir unsere STABILO-Serie. Diese Serie entspricht den höchsten Ansprüchen der gewerblichen und industriellen Gebraucher (intensive Nutzung).

Für die gewerbliche Nutzung, darf laut BG Bau (DGUV-Vorschrift §7) der Standplatz auf einer Leiter nicht höher als 7 m über der Aufstellfläche liegen.

Nutzen Sie unser Kontaktformular und nennen Sie uns dort die Produkt-Art.-Nr.

Abhängig von unseren unterschiedlichen Produktserien, geben wir folgende Garantie:
STABILO    10 Jahre Garantie
MONTO        5 Jahre Garantie
CORDA        2 Jahre Garantie

Die aktuellen Garantiezeiten und Bedingungen finden Sie hier...

Die Norm für Leitern EN 131:

Die DIN EN 131 ist die in Europa gültige Norm für mobile Leitern und befasst sich in mehreren Teilen mit folgenden Unterkategorien:

  • DIN EN 131‐1 ‐ Dieser Teil befasst sich mit Benennungen, Bauarten und Funktionsmaßen bestimmter Leitern.
  • DIN EN 131‐2 ‐ Teil 2 kümmert sich um Prüfungen, Kennzeichnung und Anforderungen aller Leitern.
  • DIN EN 131‐3 ‐ Dieser Teil regelt die Anforderungen an die Benutzerinformationen der Leitern.
  • DIN EN 131‐4 ‐ Teil 4 befasst sich mit Ein‐ oder Mehrgelenkleitern
  • DIN EN 131‐6 ‐ Teil 6 befasst sich mit Teleskopleitern
  • DIN EN 131‐7 ‐ Mobile Podestleitern werden im Teil 7 geregelt

Ziel der Norm ist es, europaweit einheitliche Qualitäts‐ und Sicherheitsstandards zu garantieren.

Von den Änderungen des Normteils DIN EN 131‐1 sind Anlegeleitern ab einer Länge von 3.000 mm betroffen. Auch mehrteilige Leitern, die als Anlegeleitern genutzt werden können oder über ein entnehmbares Leiternteil ab 3.000 mm verfügen sind von den Änderungen betroffen. Diese Leitern müssen nach der neuen Norm mit einer Standverbreiterung von gewisser Länge ausgestattet werden.

Im Normteil DIN EN 131‐2 werden die Prüfungsanforderungen an alle Leitern geregelt. Hier wurden einige Prüfungen geändert oder neu hinzugefügt. Die Prüfungen teilen die Leitern zukünftig in zwei Klassen ein ‐ „Professional use“ und „Domestic use“. Weitere Infos zu den Prüfungen finden Sie in der Frage "DIN EN 131-2 - Die neuen Prüfungen. Wie wird getestet?" der allgemeinen KRAUSE FAQ.

Im dritten Teil der Norm werden die Anforderungen für die Benutzerinformation sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen geregelt. Mit Inkrafttreten der Norm wird die Kennzeichnung der Leitern um zusätzliche Sicherheits-Piktogramme erweitert. Die angebrachten Piktogramme richten sich ebenfalls nach dem jeweiligen Leitern-Typ (z. B. Schiebeleitern, Mehrzweckleitern, Stehleitern etc.).

Teil vier regelt die Anforderungen an Ein- oder Mehrgelenkleitern, auch hier wurde nun die Klassifizierung „Professional use“ und „Domestic use“ mit aufgenommend.h. auch hier wurden einige Prüfungen verändert bzw. ergänzt.

Die Erhöhung der Standbreite soll die Sicherheit der Arbeiten auf diesen Leitertypen erhöhen und helfen Unfälle zu reduzieren. Die Änderungen wurden auf Anregung von Verbraucherschutzorganisationen durch das Europäische Komitee für Normung (CEN) überarbeitet. Weitere Mitwirkende sind Prüfinstitute, Berufsgenossenschaften und Hersteller.

Bestehende Normen werden alle 5 Jahre auf Basis des aktuellen Standes der Technik durch die Normungsgremien überprüft. Hat sich dieser Stand verändert wird die Norm entsprechend angepasst und überarbeitet.

Die Normungsgremien bestehen aus Abordnungen der verschiedenen Mitgliedsländer des CEN Comité Européen de Normalisation (Europäisches Komitee für Normung). Diese beraten und beschließen die Veränderungen in den einzelnen Normen. In diesen Abordnungen sind Mitglieder von staatlichen Stellen, Berufsgenossenschaften, Herstellern und sonstige Interessierte vertreten. Die CEN‐Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Schweiz, Serbien, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, der Türkei, Ungarn, dem Vereinigten Königreich und Zypern.

Die DIN EN 131 definiert auf europäischer Ebene die technischen und Anwendungs‐Vorgaben für tragbare Leitern. Leitern für den berufsspezifischen Gebrauch wie z. B. Dachdeckerleitern, Glasreinigerleitern usw. werden in gesonderten Normen geregelt. Für Ein‐ oder Mehrgelenkleitern gilt die Norm EN 131‐4, für Teleskopleitern die Norm EN131‐6, für Podestleitern die Norm EN 131‐7. Für Tritte kommen die Normen EN 131‐1 und EN 131‐2 ebenfalls nicht in Frage. Diese werden in der Norm EN 14183 geregelt.

Die Normen gelten für alle Hersteller, die Steigsysteme in den europäischen Markt bringen. Normen bilden den aktuellen Stand der Technik ‐ die Gesetzgebungen der einzelnen Länder des europäischen Wirtschaftraums verlangen ausschließlich sichere Produkte in den Verkehr zu bringen, daher bilden Normen die Grundlage für diese Anforderungen. Hersteller sollten sich an diese Normen halten, um so die Anforderungen an sichere Produkte zu erfüllen.

Gewerbliche Anwender müssen für ihre Leitern eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Sollte keine Standverbreiterung vorhanden sein oder die vorhandene Standverbreiterung nicht den Anforderungen entsprechen, muss die Leiter entsprechend nachgerüstet werden.

KRAUSE lieferte normkonforme STABILO‐Profileitern wahlweise bereits ab 01.03.2017 aus. Ab dem 01.12.2017 liefern wir alle Leitern nach neuer Norm und unterstützen Sie seitdem umfangreich bei der Gefährdungsbeurteilung Ihrer Bestandsleitern. Achten Sie beim Kauf neuer Leitern auf dieses Zeichen:


Diesen Aufkleber finden Sie direkt am Produkt.

In Normen gibt es keine Regelungen bezüglich des Umgangs mit Produkten nach alten Normversionen. Für gewerbliche Anwender in Europa gelten allerdings die jeweiligen Betriebsvorschriften. Diese regeln die „Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bereitstellung durch den Arbeitgeber und Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit“, in Deutschland in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verankert. Ein wichtiger Baustein dieser Verordnung ist die Verpflichtung, dass Arbeitsmittel dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und auf dieser Basis eine Gefährdungsbeurteilung sowie eine regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel durchgeführt werden muss.

Unabhängig von den turnusgemäßen Leiternprüfungen raten wir Unternehmen, bestehende Steigsysteme im Hinblick auf Sicherheit zu überprüfen und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Eine gute Anleitung für eine Gefährdungsbeurteilung ist in der „Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 Teil 2“ beschrieben. Nur der Betreiber selbst kann einschätzen und entscheiden, ob eine Leiter weiterverwendet werden kann und muss diese Beurteilung auch dokumentieren.

Gemäß §4 Arbeitsschutzgesetz müssen Gefahren direkt an der Quelle vorrangig durch technische Schutzmaßnahmen beseitigt oder entschärft werden. Wo dies nicht zum Ziel führt, müssen Sie ergänzende organisatorische und personenbezogene Maßnahmen – in dieser Reihenfolge – ergreifen: Das „T‐O‐P-Prinzip“.

T = Technische Lösung, im betreffenden Fall z. B. Anbringung einer Traverse.
O = Organisatorische Lösung, z. B. Belehrung der Mitarbeiter bezüglich der erhöhten Gefahr.
P = Personenbezogene Lösung, z. B. Verwendung einer persönlichen Schutzausrüstung.

An erster Stelle steht immer die technische Lösung. Nur, wenn diese nicht realisierbar ist greift O bzw. P.

Diese Vorgaben ändern sich nicht. Nach wie vor müssen Unternehmen turnusgemäß eine Leiternprüfung durchführen und dokumentieren. In der Regel sollte diese Prüfung mindestens einmal jährlich erfolgen. Bei höherer Belastung bzw. Nutzung müssen die Intervalle dementsprechend kürzer gewählt werden. Die verwendeten Leitern sollen dem neuesten Stand der Steigtechnik und somit den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Weiterhin sollten die Leitern keine Beschädigungen aufweisen.

Ein Großteil der betroffenen KRAUSE‐Leitern kann mit entsprechenden Nachrüstsets auf den aktuellen Stand der Norm gebracht werden. Die KRAUSE‐Werk GmbH & Co. KG hält hierfür ein umfangreiches Portfolio für Sie bereit. Auch eine Klassifizierung der Leiter nach "Domestic use" bzw. „Professional use" lässt sich nachträglich durchführen, da das gesamte KRAUSE‐ Programm auf Basis der neuen Vorgaben durchgeprüft und zertifiziert wurde. Weitere kostenlose Informationen erhalten Sie auf unserer eigens zur Normänderung eingerichteten Website unter https://www.krause‐systems.de/neuenorm.

Auch nach Inkrafttreten der neuen DIN EN 131 durften Händler auf Lager befindliche und nach alter Norm produzierte Leitern weiter veräußern. Da die Normänderung auf Basis einer turnusgemäßen Überarbeitung erfolgte und nicht aufgrund einer erhöhten Gefährdung der Anwender, geht auch der Gesetzgeber davon aus, dass ein Produkt nach alter Norm nicht automatisch unsicher ist und daher weiter verkauft werden darf. Hersteller hatten sich ab dem 01.01.2018 an die Anforderungen der neuen Norm zu halten und durften ab diesem Zeitpunkt nur noch Leitern nach neuer Norm produzieren.

KRAUSE‐Leitern erfüllen die Anforderungen der Gesetzgebung und entsprechen alle der Klasse „Professional use“. Steigtechnik aus dem Hause KRAUSE ist durch die neue Norm und die damit verbundenen Tests noch robuster und langlebiger als ohnehin schon. So lassen sich Unfälle vermeiden und Arbeitsausfälle reduzieren.

Durch die KRAUSE‐Entwicklung der Trigon‐Traverse können alle STABILO‐ und MONTO‐Leitern auch weiterhin in vollem Funktionsumfang genutzt werden. Eine Entnahmebeschränkung von separat nutzbaren Leiterteilen ist nicht erforderlich. Auch der ergonomische Gesichtspunkt ist nicht zu verachten, da gerade bei 3‐teiligen Leitern, durch die Möglichkeit der Entnahme der Innenleiter, das Gewicht für den Transport massiv reduziert werden kann.

Die Änderungen des Normteils EN 131‐2 traten ebenfalls zum 01.01.2018 in Kraft und befassen sich im Wesentlichen mit den Dauerhaltbarkeits‐ und einer neuen Festigkeitsprüfung. Diese Prüfungen klassifizieren sowohl Sprossen‐ als auch Stufen‐Stehleitern in zwei Leiternklassen ‐ „Professional use“ und „Domestic use“

  • Professional Use: Beruflicher Gebrauch steht für Leitern, die im gewerblichen und privaten Bereich genutzt werden.
  • Domestic use: Nicht beruflicher Gebrauch steht für Leitern, die nur im privaten Bereich genutzt werden.

Festigkeitsprüfung:

Die Stufe/Sprosse, die der Mitte am nächsten kommt, wird in Gebrauchsstellung mit einer Prüflast von F = 2.700 N (ca. 275 kg) für die Klasse „Professional use“ bzw. F = 2.250 N (ca. 229 kg) für die Klasse „Domestic use“ belastet.

Die Prüflast wird im Abstand von 50 mm von der Holminnenseite konzentriert. Der Aufstellwinkel ist mit 65° sehr flach angegeben, damit die Prüflast die maximale Wirkung hat.

Wann wurde der Test bestanden?

Wenn die Leiter nicht beschädigt wird und die Funktion erhalten bleibt.

 

Verdrehprüfung von Stehleitern:

Ein Leiternfuß wird mit einer Klemme befestigt. Die Plattform bzw. die obere Stufe/Sprosse der Leiter wird mit F1 = 736 N (ca. 75kg) belastet. Anschließend wird an der Leiter, im Abstand von 0,5 m zur Mittelachse, seitlich mit einer Last von F2 = 137 N (ca. 14 kg) gezogen.

Wann wurde der Test bestanden?

Wenn sich der Leiternfuß während der Belastung um max. 25 mm von der vorherigen Position bewegt hat.

 

Verdrehprüfung von Anlegeleitern

Im ersten Schritt wird die Leiter mittig mit F1 = 491 N (ca. 50 kg) vorbelastet und nach 30 Sekunden entlastet. Dies wird als Ausgangswert festgesetzt.

Anschließend wird ein Holm mittig mit F2 = 638 N (ca. 65 kg) belastet und die Verformung von beiden Holmen zu dem festgesetzten Ausgangswert gemessen.

Wann wurde der Test bestanden?

Wenn die Differenz zwischen der Verformung der beiden Holme weniger als ≤ 0,07 (a) der Leiternbreite beträgt.

 

Dauerhaltbarkeitsprüfung von Stehleitern:

Unter dem rechten, hinteren Holm wird eine Unterlage von 20 mm Höhe positioniert, um Unebenheiten zu simulieren. Es folgt eine abwechselnde Belastung der obersten Standstufe/ ‐sprosse (F1) sowie der Stufe/Sprosse in der Leiternmitte (F2) mit 1.500 N (ca. 153 kg).

  • Wiederholungen „Domestic use“: 10.000 Zyklen.
  • Wiederholungen „Professional use“: 50.000 Zyklen.

Wann wurde der Test bestanden?

Wenn keine Beschädigungen an den tragenden Teilen auftreten. Diese Prüfung dient als Vorprüfung für die noch folgende Prüfung der Spreizsicherung (als nicht geänderte Bestandsprüfung hier nicht aufgeführt).

 

Im dritten Teil der Norm, DIN EN 131-3, werden die Anforderungen für die Benutzerinformation sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen geregelt.

Mit Inkrafttreten der Norm wird die Kennzeichnung der Leitern um zusätzliche Sicherheits-Piktogramme erweitert. Die angebrachten Piktogramme richten sich ebenfalls nach dem jeweiligen Leitern-Typ (z. B. Schiebeleitern, Mehrzweckleitern, Stehleitern etc.).

Neben den neuen Piktogrammen muss zusätzlich eine dem Leitern-Typ entsprechende Gebrauchs- und Bedienungsanleitung mit der Leiter mitgeliefert werden. Diese ist darüber hinaus in den Sprachen aller Länder zu verfassen, in der die Leiter vertrieben wird.

Seminare zur befähigten Person für Leitern, Tritte, FahrGerüste und Ortsfeste Leitern:

Ja, entsprechend §14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Leitern, Tritte und Fahrgerüste wiederkehrend geprüft werden.

Leitern und Tritte müssen in regelmäßigen Abständen geprüft werden, die anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen sind. Dabei orientiert man sich unter anderem an Betriebsverhältnissen, Nutzungshäufigkeit und Beanspruchung.

Da bei Fahrgerüsten die Sicherheit von den Montagebedingungen beim jeweiligen Aufbau abhängt, müssen diese nach jedem Auf- und auch Umbau geprüft werden. Zusätzlich dazu muss eine Prüfung in regelmäßigen Abständen erfolgen, wobei diese wieder anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen sind.

Entsprechend §14 BetrSichV sowie der technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 muss die Prüfung von einer sogenannten „befähigten Person“ durchgeführt werden.

Die befähigte Person muss über das erforderliche Fachwissen zur Prüfung der jeweiligen Arbeitsmittel verfügen. Dieses wird laut BetrSichV und TRBS 1203 durch „Berufsausbildung“, „Berufserfahrung“ und „zeitnahe berufliche Tätigkeit“ nachgewiesen.

Der Arbeitgeber legt je nach vorhandenen Arbeitsmitteln anhand der Vorgaben aus BetrSichV und TRBS 1203 fest, welche Qualifikationen die befähigte Person genau benötigt. Auf dieser Grundlage wird ein Mitarbeiter mit dem erforderlichen Fachwissen ausgewählt, gegebenenfalls weitergebildet und schriftlich zur „befähigten Person“ für die Prüfung der jeweiligen Arbeitsmittel ernannt.

Im Seminar erhält der Teilnehmer umfangreiches Fachwissen zu Leitern, Tritten und Fahrgerüsten. Das Seminarzertifikat kann als Qualifikationsnachweis für den Erwerb dieses Fachwissens genutzt werden. Die letztendliche Auswahl und Bestellung der befähigten Person anhand der in BetrSichV und TRBS 1203 vorgegebenen Kriterien muss jedoch der Arbeitgeber selbst vornehmen.

Für alle Personen, Arbeitgeber und Beschäftigte, die Leitern, Tritte und Fahrgerüste bereitstellen, benutzen und damit gemäß der BetrSichV § 3 zu deren wiederkehrender Prüfung verpflichtet sind. Dazu gehören z. B. alle Unternehmen, Behörden und insbesondere Mitarbeiter aus den Bereichen Instandhaltung und Wartung sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte.

Das Seminar ist sowohl zur Erstqualifikation als auch als Fortbildung zur Auffrischung des Fachwissens für befähigte Personen geeignet.

Das Zertifikat für das Seminar zur befähigten Person für Leitern, Tritte und Fahrgerüste ist in seiner Gültigkeit gesetzlich nicht begrenzt. Jedoch ist ein erneuter Seminarbesuch spätestens alle drei Jahre zu empfehlen, um das Fachwissen aufzufrischen und auf dem Stand der Technik zu bleiben.

Die Seminarteilnahme selbst erfordert keine bestimmten Voraussetzungen. Jedoch müssen für die Bestellung zur befähigten Person die Kriterien „Berufsausbildung“, „Berufserfahrung“ und „zeitnahe berufliche Tätigkeit“ entsprechend BetrSichV und TRBS 1203 nachgewiesen werden.

Für alle Personen, die regelmäßig oder auch nur gelegentlich auf hochgelegenen Arbeitsplätzen im absturzgefährdeten Bereich arbeiten, gelten Vorschriften zur Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Um Unfälle zu vermeiden, sind die Beschäftigten gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) grundsätzlich zu unterweisen. Konkretere Vorgaben enthalten die DGUV Regeln 112-198 ("Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz") und 112-199 ("Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen"). Die Unterweisung der Benutzer ist vor der ersten Benutzung und danach mindestens einmal jährlich durchzuführen. Die Schulung berücksichtigt die für die sichere Anwendung der PSAgA erforderlichen Ausbildungsinhalte. Den Teilnehmern werden umfassende Kenntnisse über die einschlägigen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik vermittelt. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt in der praktischen Anwendung der verschiedenen Schutzsysteme in der Höhe.

Während sich das Grundlagenseminar über zwei Seminartage erstreckt, kann das jährliche Auffrischungsseminar an einem Seminartag durchgeführt werden. Die für das Seminar benötigte Ausrüstung wird leihweise zur Verfügung gestellt und ist im Seminarpreis enthalten.

Das Kompaktseminar für Befähigte Personen wird deutschlandweit in attraktiven Seminarhotels durchgeführt. Alle Seminartermine und -ort finden Sie HIER.

Die verschiedenen Praxisseminare zu Leitern, Tritten, Fahrgerüsten und Steigleitern finden in unseren modernen Schulungsräumen in Alsfeld statt und ermöglichen durch einen umfangreichen Bestand an Anschauungsobjekten eine praxisnahe Wissensvermittlung. Alle Seminartermine und -ort finden Sie HIER.

Das Grundlagen- und Auffrischungsseminar "Steigen und Retten mit PSAgA" wird in einer externen KRAUSE-Schulungsstätte oder, wenn von Ihnen gewünscht, auch bei Ihnen vor Ort durchgeführt. 

Des Weiteren bietet das KRAUSE Vor-Ort-Seminar die Möglichkeit, ein Seminar mit individuell auf Ihre Wünsche zugeschnittenen Inhalten an einem Ort Ihrer Wahl (z. B. in Ihrem Unternehmen) deutschlandweit durchzuführen. Sie bestimmen Termin und Ort des Seminars. Nehmen Sie dafür unter seminare@krause-systems.de Kontakt mit uns auf.

Eine Anmeldung zu einem unserer Seminartermine können Sie unkompliziert über unseren Seminarkalender vornehmen.

Jetzt anmelden!

Sie erhalten direkt nach Absenden des Formulars eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Daten bestätigt. Nach Prüfung durch unser Seminarteam erhalten Sie anschließend eine offizielle Anmeldebestätigung per E-Mail. Ca. 2 Wochen vor dem Seminar teilen wir Ihnen noch einmal alle wichtigen Daten, wie Ort und Zeit mit.

Die Rechnung für die Seminarteilnahme erhalten Sie nach dem Seminar per Post oder E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse.

Weitere Informationen finden Sie in unseren AGB.

Aktuelles

KRAUSE bietet mit über 200 Modellen das breiteste Gerüst-Programm am Markt

Fahr- oder Rollgerüste sind vielseitige Hilfsmittel im Bau- und Handwerksbereich, die ein sicheres und effizientes Arbeiten in der Höhe ermöglichen.…

Mehr erfahren »

Sicherheit an erster Stelle: Professionelle Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten (fahrbare Arbeitsbühnen)

Als führender Anbieter von Steig- und Gerüstsystemen ist es für KRAUSE oberstes Ziel, die Sicherheit und Gesundheit seiner Kunden zu gewährleisten.…

Mehr erfahren »

KRAUSE erfolgreich auf der EISENWARENMESSE in Köln

Auf der diesjährigen INTERNATIONALEN EISENWARENMESSE, die vom 3. bis 6. März 2024 in Köln stattfand, hat die KRAUSE GmbH & Co. KG erneut ihre Position…

Mehr erfahren »

Neue ein- und beidseitig begehbare Teleskop-StufenLeitern von KRAUSE

Der Einsatz von Leitern in Treppenhäusern oder Bereichen mit großen Absätzen ist, wenn überhaupt, meist nur mit Hilfsmitteln möglich. Diese genügen…

Mehr erfahren »

KRAUSE INSPECT - professionelle Prüfungen von Arbeitsmitteln zur Erhöhung der Arbeitssicherheit

Unternehmen, die Leitern, Tritte, Fahrgerüste oder andere technische Arbeitsmittel gewerblich nutzen, müssen dafür sorgen, dass eine von ihnen…

Mehr erfahren »
Messen/Sonstige Termine

19.03.2024 - 21.03.2024

LogiMAT 2024

Internationale Fachmesse für Intralogistik-Lösungen und Prozessmanagement

Mehr erfahren »

24.04.2024 - 25.04.2024

BUS2BUS 2024

Die BUS2BUS ist Business-Plattform und Trend-Barometer für die Bus- und Zulieferindustrie in Deutschland und Europa.

Mehr erfahren »

24.09.2024 - 27.09.2024

InnoTrans 2024

Internationale Fachmesse für Verkehrstechnik

Mehr erfahren »

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne!