Ortsfeste Leitern

Steigleiter mit Podest

Einsatzbereiche SteigLeitern:

  • Sicherer Aufstieg zu Kontroll- und Wartungsarbeiten an Gebäuden, Maschinen- und Regalanlagen
  • Sicherer Fluchtweg als Not- und Feuerleiter an Gebäuden

Vorschriften und Normen:

  • DIN 18 799-1 (Steigleitern für Inspektions-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten an baulichen Anlagen)
  • EN ISO 14122-4 (Aufstiege und Maschinenanlagen)
  • DIN 14 094-1 (Feuerwehrwesen – Notleiteranlagen zur Rettung von Menschen im Gefahrenfall)
  • Unfallverhütungsvorschrift BGV D 36

Wichtige Vorgaben:

  • Bei Notleitern kein Fallschutz zulässig

Einsatzbereiche SchachtLeitern:

  • Sicherer Abstieg zu Kontroll- und Wartungsarbeiten in Kläranlagen, Trinkwasserversorgungsanlagen, Deponien, Rückhaltebecken und sonstige Schachtanlagen

Vorschriften und Normen:

  • EN 14 396 (Ortsfeste Steigleitern für Schächte)
  • DIN 19 572 (Haltevorrichtungen für Schächte)
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Unfallverhütungsvorschrift BGV D 36
  • GUV C5 und BGV C 5 (Abwassertechnische Anlagen)

Wichtige Vorgaben:

  • Ab 5 m Absturzhöhe Fallschutz oder Rückenschutzkorb vorgeschrieben
  • Können Gase oder Dämpfe auftreten oder bei Sauerstoffmangel nur Fallschutz zulässig
  • Ruhepodeste im Abstand von 10 m
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SteigLeitern
einzügige SteigleiterSteigleitern, einzügig



mehrzügige SteigleiterSteigleitern, mehrzügig



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